599
Krankheit leidet, hat das Bezirkögericht nach etwaiger Vernehmung des
Gerichts-Arzts darüber zu erkennen: in wie weit eine außerordentliche Reini-
gung nicht nur des Bettzeugs, sondern auch des ganzen Gefängnißgemachs
und sämtlicher darin befindlichen Geräthschaften anzuordnen sey.
5) Das Weißnen der Gefängnisse, das auf Kosten der Casse geschieht, welcher
die Baulast obliegt, ist an den Zimmerdecken alljährlich, an den Wandungen
je nach einem halben Jahre vorzunehmen, mit alleiniger Ausnahme derjenigen
Zimmer, die gar nicht oder nur wenig benützt worden sind. Nach erfolgter
Ausweißnung eines Gefängnißzimmers ist übrigens Bedacht darauf zu nehmen,
daß solches erst nach vollständiger Austrocknung, und selbst bei der günstigsten
Witterung nicht vor Abfluß von vier und zwanzig Stunden, mit Gefangenen
besetzt werde.
6) Um die Gefangenen während der Reinigung ihrer eigenen Kleidungsstücke
" nöthigenfalls mit einem Anzuge versehen zu können, sind auf Rechnung der
Casse, welche die Kosten der Ausrüstung des Gefängnisses bestreitet, stets auch
elnige Hemden und Socken, und wo nicht vollständige männliche und weib-
liche Anzüge vorhanden sind, wenigstens einige zwilchene Schlafrocke vorräthig
zu halten.
7) Erregt das Aussehen eines Gefangenen den Verdacht, daß er mit Ungeziefer
behaftet oder sonst unrein sey, so ist deßhalb Untersuchung vorzunehmen,
und wenn sich hiebei der Verdacht bestätigt, der Gefangene wo moglich
abgesondert zu verwahren, sodann mit Ernst, nach Erforderniß unter Bei-
ziehung des Gerichts-Arztes, auf die Reinigung seines Körpers und seiner
Kleidungsstücke zu dringen, und für einen öfter als gewöhnlich zu bewirben-
den Wechsel des Leibweißzeugs zu sorgen.
8) Die Ablieferung eines mit Ungeziefer behaftet gefundenen Gefangenen darf
nicht erfolgen, ehe eine einmalige durchgreifende Reinigung seines Körpers
und seiner Kleidungsstücke stattgefunden hat. Von der Vornahme einer
solchen Reinigung ist in dem Transportscheine Erwähnung zu thun, damit
auf jeder Station, so wie an dem weiteren Ablieferungsorte, ein besonderes
Augenmerk auf seine Reinheit gerichtet werde.