b) Bekauntmachung, die bevorsteheude Semestral-Pruͤfung bei dem Königlichen Ober-Tribunal
betreffend.
Alle Rechts-Candldaten, welche sich um
Zulossung zu der nach Ark. 1 der Dienst-Prüfungs-Instruktien
für das Könlglich=Ober-Trlbunal
vem 20. November 1830
(Staa's= und Reglerungs-Blau S. 6:5)
im Monat Junius des leufenden Jahrse
bei dem Königl. Ober-Tiibunal Statt findenden
Semestral-Prüfung melden wellen,
verden, in Gemäßbeit der Vorschrift des
so eben erwähmen Artlkels, hiermit aufgeferdert,
ihre diesfslligen Gesuche, welche
benau nach den Vorschriften der Bekanntwachung
vom 3. Oktober 1818 (Staatsund
Regierungs-Blatt S. 59)7) elngerichtet
seon müssen, bis zum 15. Mal d. J. bel
der unterzelchneten Stelle um so gewisser
einzurcichen, als im Falle der Nicht-Einbeltung
dieses Termins der Nachlbeil des
Ausschlusses von der nächsten Semestral-Prüfung
für die Säumigen unfehlbar elntreten
würde.
Stutigart den 35. April 1821.
Maucler,
B.) Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
Aussorderung zu Vollzichung der gegen die Theilnabme an auswärtigen Lokterien bestebenden Ver--ordnungen
betrefsend.
Aus Veranlassung der selt elniger Zeie
in den bfentlichen Blättern erschelnendem
Ankümigungen und Aufforderungen zum
kotterie Spielen findet man sich bewogen,
dle gegen dle Tbeilnahme an ausn i#r#gen
benterlen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
und namentlich die deshalb unter dem
9. Junl 130) (Staats= und Reglerungs-Blatt
Nro. 42) erneuerte Vererdnung
biemit wiederholt einzuschärfen, und den
Polizel = Behbrden aufzugeben, für den genauen
Vollzug der gedachten Verordnung
noch ihrem ganzen Inhalte bei Vermeidung
eigener Verantwortlichkelt besorgt zu seun.
Stmegart den 35. April 7871.
v. Otto.