Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

b)  Bekauntmachung,  die  bevorsteheude  Semestral-Pruͤfung  bei  dem  Königlichen  Ober-Tribunal
betreffend.

Alle  Rechts-Candldaten,  welche  sich  um
Zulossung  zu  der  nach  Ark.  1  der  Dienst-Prüfungs-Instruktien
  für  das  Könlglich=Ober-Trlbunal
  vem  20.  November  1830
(Staa's=  und  Reglerungs-Blau  S.  6:5)
im  Monat  Junius  des  leufenden  Jahrse
bei  dem  Königl.  Ober-Tiibunal  Statt  findenden
  Semestral-Prüfung  melden  wellen,
verden,  in  Gemäßbeit  der  Vorschrift  des
so  eben  erwähmen  Artlkels,  hiermit  aufgeferdert,
  ihre  diesfslligen  Gesuche,  welche
benau  nach  den  Vorschriften  der  Bekanntwachung

  vom  3.  Oktober  1818  (Staatsund
  Regierungs-Blatt  S.  59)7)  elngerichtet
seon  müssen,  bis  zum  15.  Mal  d.  J.  bel
der  unterzelchneten  Stelle  um  so  gewisser
einzurcichen,  als  im  Falle  der  Nicht-Einbeltung
  dieses  Termins  der  Nachlbeil  des
Ausschlusses  von  der  nächsten  Semestral-Prüfung
  für  die  Säumigen  unfehlbar  elntreten

  würde.

Stutigart  den  35.  April  1821.

Maucler,

B.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Aussorderung  zu  Vollzichung  der  gegen  die  Theilnabme  an  auswärtigen  Lokterien  bestebenden  Ver--ordnungen
  betrefsend.

Aus  Veranlassung  der  selt  elniger  Zeie
in  den  bfentlichen  Blättern  erschelnendem
Ankümigungen  und  Aufforderungen  zum
kotterie  Spielen  findet  man  sich  bewogen,
dle  gegen  dle  Tbeilnahme  an  ausn  i#r#gen
benterlen  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen
  und  namentlich  die  deshalb  unter  dem
9.  Junl  130)  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt

  Nro.  42)  erneuerte  Vererdnung

biemit  wiederholt  einzuschärfen,  und  den

Polizel  =  Behbrden  aufzugeben,  für  den  genauen
  Vollzug  der  gedachten  Verordnung
noch  ihrem  ganzen  Inhalte  bei  Vermeidung
eigener  Verantwortlichkelt  besorgt  zu  seun.
Stmegart  den  35.  April  7871.
v.  Otto.