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Dienst-Erledigungen.
" 1) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsblasse mit Pferds-
ration stehende Revierfdrstersstelle zu Söflingen, Forstamts Alpeck, haben binnen
vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden.
2) Die erledigte Helfersstelle zu Lorch, Dekanats Welzheim, ist wieder zu be-
sesen. In der Gemeinde Lorch befinden sich 1700 und in den dazu gehbrigen Filia-
lien 2600 evangelische Kirchengenossen. Nach der bestehenden Geschäfts-Abtheilung
zwischen dem Parrer und dem Helfer liegen lehzterem ob; die Nachmittags-Gottes-
dienste an den Sonn= und Festtagen, von den Feiertags= und sogenannten Wochen-
Gottesdiensten am Dienstag und Freitag diejenigen, welche in die erste und dritte
Woche nach dem Bußtage fallen; die Predigt am dritten Weihnachts-Feiertage und
alle Vorbereitungs-Predigten und Besper-Lectionen am Samstage; je am dritten
Sonntage Predigt in den Filialorten Großdeinbach (11 Stunden entfernt) und Wald-
hausen (1 Stunde entfernt), in dem lehteren auch Bußtags= und Vorbereitungs-=
Predigten; alle Taufen und Hochzeiten im Mutterorte und in den Filialien, während
die Leichen-Predigten im ganzen Pfarrsprengel nach dem beichtväterlichen Verhält-
nisse sich richten. Der Unterricht der Consirmanden im Mutterorte ist zwischen dem
Pfarrer und Helfer gleichmäßig abgetheilt, dagegen ist endlich die besondere Schul-
Aufsicht und der Religions-Unterricht in den Filialien, so wie die Aufsicht über die
Sonntags-Schulen in denselben wieder alleinige Obliegenheit des Helfers. Das
Einkommen, von dem ein Theil der Natural-Besoldung der vorschriftmäßigen Ver-
wandlung unterliegt, deren Vollzug der Neuanzustellende sich gefallen zu lassen hat,
ist nach den Preisen des Sportelgesetzes vorläufig zu 711 fl. berechnet. Die Bewerber
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden.
5) Nachdem das Bauwesen an dem Diakonathause zu Geislingen vollendet
ist, werden die Bewerber um die erledigte Stelle eines Diakons daselbst hiemit auf-
gefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift-
mäßig zu melden. Die Stadtgemeinde Geislingen zählt 2263 evangelische Kirchen-
genossen und das Einkommen des Helfers ist nach geschehener Verwandlung der
ungeeigneten Theile desselben, unter Annahme der Preise des Sportelgesehes bei den
Naturalien, zu 808 fl. berechnet.