Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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b) Bekanntmachung, betreffend die in den Personen der Aachen-Münchner Feuerversicherungs- 
Gesellschaft eingetretene Veränderung. 
Da der Kaufmann Paul Eisenlohr aus dem unter der Firma Finckh und Eisenlohr 
zu Reutlingen bestehenden Handlungsgeschäft ausgetreten und in Folge dessen von der Aachen- 
Münchner Feuerversscherungs-Gesellschaft die Haupt-Agentur dieser Gesellschaft für das König- 
reich Württemberg dem Kaufmann Carl Finckb in Reutlingen allein übertragen worden ist; 
so wird solches, unter Beziehung auf vie viesseitige Bekanntmachung vom 3. August 1840 
(Reg. Blatt S. 333), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 19. März 1846. Schlayer. 
6) Bekanntmachung, betreffend die Einstellung der Wirksamkeit der zur Versscherung beweglichen 
Vermögens gegen Brandschaden in Paris bestehenden Gesellschaft IUrbainc. 
Nachdem die in Paris unter dem Namen 1 Urbaine bestehende Branvversicherungs-Ge- 
sellschaft für bewegliches Vermögen ihre Wirksamkeit in Württemberg eingestellt und mit 
Einwilligung der Württembergischen Betheiligten ihre mit viesen abgeschlossenen, noch nicht 
abgelaufenen Versicherungen im Wege der Uebereinkunft an die nunmehr den Namen „Deutscher 
Phönir“ führende Frankfurter Feuerversicherungs-Gesellschaft übertragen hat; so wird die der Ge- 
sellschaft Urbaine unter rem 15. März 1842 ertheilte Ermächtigung hiemit außer Wirkung 
gesetzt und solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 10. März 1846. Schlayer. 
4) Bekanntmachung, betreffend die Aussetzung von Preisen für die Erzeugung vorzüglichen Flachses 
im Jahr 1846. 
In der Erwägung, dah das durch Maschinen gesponnene Leinengarn in dem Verbrauche 
vor dem Handgespinnst immer mehr Eingang findet, daß aber der im Lande erzeugte rohe 
Flachs den Anforderungen det mechanischen Flachsspinnereien bis jetzt noch wenig entspricht, 
und in der Absicht, dem inländischen Flachs-Erzeugnisse auch den Absatzweg an die mechani- 
schen Spinnereien zu verschafsen, haben Seine Königliche Majestät vermöge böchster 
Entschließung vom 18. d. M. auch für das Jahr 1846 vie Aussetzung von Preisen für 
die Erzeugung vorzüglichen Flachses zu verordnen geruht. 
Es werden demnach ausgesetzt: 
1. Neue Preise für die Erzeugung großer und möglichst gleichartiger Massen vorzüg-
	        
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