Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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9) im Zeichnen?'): Linear= und Freihandzeichnen mit besonderer Richtung auf tech- 
nische Gegenstände, wobei die Candidaten auch früher gefertigte Zeichnungen mit Zeugnissen 
darüber, daß sie solche selbst gemacht, vorzulegen haben. 
Die Candidaten für höhere Reallehrstellen baben nicht nur den oben unter Nr. 1—9 
aufgezählten Anforderungen in der durch die größere Reife der 14—16 jährigen Schüler 
bedingten wissenschaftlicheren Auffassung und Begründung zu genügen, sondern auch einen 
größeren Umfang posstiver Kenntnisse nachzuweisen, namentlich in der Chemie, und bei der 
Mathematik insbesonvere noch sphärische Trigonometrie, Kegelschnitte, analytische Geometrie, 
höhere Analysis und praktische Geometrie in weiterer Stufe, sovann Kenntniß der Mechanik 
und Maschinenkunde, desgleichen Kenntniß der darstellenden Geometrie und Fertigkeit im 
Maschinenzeichnen. 
Außerdem wird sämmtlichen Candidaten auf Verlangen Gelegenheit gegeben werden, 
sich auch noch in dem einen und anderen weiteren, in dem Obigen nicht bezeichneten Fache. 
(a. B. in der englischen Sprache) prüfen zu lassen. 
II. Die zweite Dienstprüfung 
(Anstellungsprüfung) 
wird 
à) durch die Aufgabe umfassenderer schriftlicher Ausarbeitungen und durch eine mit den 
Candidaten anzustellende Besprechung über verschiedene Fächer des Real-Unterrichts, 
die wissenschaftliche Fortbildung der Candidaten und ob und in wie weit sie mit. 
den Beziehungen jener Fächer auf diesen Unterricht und auf das Gewerbewesen sich 
vertraut gemacht haben, zu ermitteln suchen; 
durch anzustellende Lehrproben das Lehrtalent, die Uebung und Sicherbeit des Can- 
didaten im Unterricht erforschen, und 
06) die fortgeschrittene Fertigkeit derselben in den verschiedenen Arten des Zeichnens 
prüfen, und zwar theils vurch Aufgaben in demselben, theils durch Einsichtnahme. 
von denjenigen Zeichnungen, welche die Candidaten aus der Zeit seit der ersten 
Prüfung mit Zeugnissen darüber, daß sie solche ohne fremde Beihülfe gefertigt, 
vorzulegen haben. 
b 
  
*) Auf dieses bisher von den Candidaten vielsach vernachlätigte Fach wird besondere Rücksicht genommen werden.
	        
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