Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Reichs-Gesetzblatt

Jahrgang  1917
Nr.  19

Im  alt:  Gekanntmachung  über  die  Vornahme  kleiner  Viehzäblungen.  S.  61.

 

 

 

(Nr.  5684)  Betanntmachung  über  die  Vornahme  kleiner  Viehzählungeu.  Vom  30.  Januar  1917.

D.  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  &  3  des  Gesetzes  über  die  Ermächtigung
des  Bundesrats  zu  wirtschaftlichen  Maßnahmen  usw.  vom  4.  August  1914
(Reichs-Gesetzbl.  S.  327)  folgende  Verordnung  erlassen:

.  1

Vom  1.  März  1917  beginnend,  ist  im  Deutschen  Reiche  bis  auf  weiteres
vierteljährlich  eine  kleine  Viehzählung  vorzunehmen,  die  sich  auf  Pferde,  Rindvieh,
  Schafe  und  Schweine  erstreckt.  Sie  erfolgt  nach  Maßgabe  des  beiliegenden
Erhebungsmusters,  in  dem  die  Angabe  des  Zählungstags  jeweils  entsprechend
abzuändern  ist.

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Die  Landeszentralbehörden  erlassen  die  Bestimmungen  zur  Ausführung
dieser  Verordnung.  Sie  sind  befugt,  weitergehende  Erhebungen  anzustellen.
3

%
-

Dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  ist  nach  beiliegendem  Jusammenstellungsmuster
  bis  zum  15.  Tage  nach  der  Jählung  eine  nach  größeren  Fer  .
waltungsbezirken  geordnete  Ubersicht  der  Jählergebnisse  einzusenden.  Der  ersten
Einsendung  sind  die  von  den  Bundesstaaten  erlassenen  Ausführungsvorschriften  s
beizufügen.

Wer  vorsätzlich  eine  Anzeige,  zu  der  er  auf  Grund  dieser  Verordnung  oder
der  nach  &  2  erlassenen  Bestimmungen  aufgefordert  wird,  nicht  rrstattet  oder
wissentlich  unrichtige  oder  unvollständige  Angaben  macht,  wird  mit  Gefängnis
bis  zu  sechs  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark  bestraft;
auch  kann  Vieh,  dessen  Vorhandensein  verschwiegen  worden  ist,  im  Urteil  für  dem
Staate  verfallen  erklärt  werden.

Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.  Der
Reichskanzler  bestimmt  den  Jeitpunkt  des  Außerkrafttretens.
Berlin,  den  30.  Januar  1917.
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers
Dr.  Helfferich
Meichs-Gesebl.  1917.  19
Ausgegeben  zu  Berlin  den  1.  Februar  1916.