Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Einziger Artikel. « 
ZurDeckungderBedürfnissedesStaatshaushaltsvon1823wird,nebendendafür 
zu verabschiedenden Einnahmen, ein Staatsanlehen bis zu drei Millionen Gulden 
unter den möglichst billigen Bedingungen aufgenommen. 
Vorstehendes Gesetz ist durch die ständische Schulden-Verwaltungs-Behörde unter ver- 
fassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanz-Ministeriums zu vollziehen. 
Gegeben, Ludwigsburg den 20. Juni 1849. 
Wilhelm. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Goppelt. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler. 
-B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermäge höchster Entschließung vom 4. d. M. 
den Revierförster Geiger von Dürrenwaldstetten, Forsts Zwiefalten, auf das Revier Bi- 
berach, Forsts Ochsenhausen, seinem Ansuchen gemäß gnädigst versetzt, und 
das erledigte Revier Kirchen, Forsts Zwiefalten, dem Hofkammerförster v. Miller zu 
Stetten gnädigst übertragen. 
Sodann haben Höchstvieselben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. den 
Commandanten des zweiten Reiter-Regiments, Oberstlieutenant v. Rau, zum Obersten 
Inädigst befördert, und 
den Lieutenant, Herzog Marx von Württemberg, im zweiten Infanterie-Regiment, 
zum zweiten Reiter-Regiment versetzt und demselben ohne Gehalt aggregirt, ferner 
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. die erledigte Helfersstelle zu Böblingen 
dem Verweser derselben, Predigtamts-Candidaten Schmidt von Stuttgart, und 
die erledigte Präzeptorsstelle zu Calw dem Präzeptor Schweizer zu Tuttlingen gnä- 
digst übertragen.
	        
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