Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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R) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 5. d. M. dem Commandanten 
des achten Infanterie-Regiments, Obersten v. Reinhardt, die nachgesuchte Erlaubniß 
gnädigst ertheilt, das von des Großherzogs von Hessen Königlicher Hoheit demselben ver- 
liehene Commenthurkreuz zweiter Classe des Ordens Milipps des Großmüthigen anzu- 
nehmen und zu tragen. 
0) Dienst-Nachricht. 
Die erledigte Stelle des Universtitäts-Casskers in Tübingen ist vermöge höchster Ent- 
schließung vom 5. d. M. dem seitberigen Ober-Polizei-Commissir Bullinger in Stutt- 
gart gnädigst übertragen worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
v Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechtspraktikanten. 
Der Rechtspraktikant Dietsch hat seinen Wohnsitz von Spaichingen nach Tuttlingen 
verlegt. 
Stuttgart den 1. September 1849. Römer. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungs-Patents an F. M. Bürkle in Stuttgart und Johann Schmitt 
aus Gernsbach in Baden. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 22. d. M. dem 
F. M. Bürkle in Stuttgart und Johann Schmitt aus Gernsbach in Baden gemein-
	        
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