Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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Großberzogl.  S.  Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-VBlalt.

Nummer  7.  Den  17.  Juny  1835.

 

 

Bekanntmachungen.

I.  Die  von  nun  an  vorkommenden  Desertionen  vom  Großherzogl.  Militär
  werden,  in  den  offiziellen  Blattern,  durch  die  Großherzogl.  Militär-Behörden
  unmittelbar,  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  weshalb  die  bisher
  von  der  unterzeichneten  Behörde  erlassenen  Bekanntmachungen  unterbleiben.

Es  ergehet  daher  an  sämmtliche  Polizey-Behörden,  so  wic  an  alle  Ortsvorstände
  des  Großherzogthumes  hierdurch,  ein  für  alle  Mahl  die  Anweisung:

den  von  den  Militar-Behörden  ergehenden  Anzeigen  von  Dersertions-Fällen
  die  erforderliche  Aufmerksamkeit  jederzeit  zu  widmen  und,  in
ihrem  Bereiche,  durch  das  ihnen  beygegebene  Dienst-Personal,  die
signalisirten  Deserteurs  gehörig  zu  verfolgen,  dieselben  auch,  wenn
sie  entdeckt  werden,  sofort  aufgreifen  zu  lassen,  worauf  der  nachsten
Militär-Behörde  davon  Nachricht  zu  geben,  so  wie  nach  Befinden  die
Transportirung  und  Ablieferung  des  Arretirten  dahin  zu  verfügen  ist;
übrigens  aber  werden  alle  Großherzogl.  Staatsunterthanen  hiermit  zugleich
aufgeforderk,  zur  Entdeckung  der  vom  Landes-Militär  desertirenden  Soldaten
allenthalben  beyzutragen  und  zu  deren  Aufgreifung,  bedürfenden  Falles,  mitzuwirken.

Weimar  den  23.  April  1835.

Großherzoglich  Saächsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.

II.  Hoöchstem  Befehle  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  zu
Folge,  wird  Nachstehendes  hiermit  verordnet:
1)  Die  Erlangung  der  medizinischen  Doktor-Würde  auf  einer  ausländischen
Universicct  von  Seiten  derjenigen  Kandidaten  der  Medizin,  welche  sich
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