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Großberzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-VBlalt.
Nummer 7. Den 17. Juny 1835.
Bekanntmachungen.
I. Die von nun an vorkommenden Desertionen vom Großherzogl. Militär
werden, in den offiziellen Blattern, durch die Großherzogl. Militär-Behörden
unmittelbar, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, weshalb die bisher
von der unterzeichneten Behörde erlassenen Bekanntmachungen unterbleiben.
Es ergehet daher an sämmtliche Polizey-Behörden, so wic an alle Ortsvorstände
des Großherzogthumes hierdurch, ein für alle Mahl die Anweisung:
den von den Militar-Behörden ergehenden Anzeigen von Dersertions-Fällen
die erforderliche Aufmerksamkeit jederzeit zu widmen und, in
ihrem Bereiche, durch das ihnen beygegebene Dienst-Personal, die
signalisirten Deserteurs gehörig zu verfolgen, dieselben auch, wenn
sie entdeckt werden, sofort aufgreifen zu lassen, worauf der nachsten
Militär-Behörde davon Nachricht zu geben, so wie nach Befinden die
Transportirung und Ablieferung des Arretirten dahin zu verfügen ist;
übrigens aber werden alle Großherzogl. Staatsunterthanen hiermit zugleich
aufgeforderk, zur Entdeckung der vom Landes-Militär desertirenden Soldaten
allenthalben beyzutragen und zu deren Aufgreifung, bedürfenden Falles, mitzuwirken.
Weimar den 23. April 1835.
Großherzoglich Saächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
II. Hoöchstem Befehle Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zu
Folge, wird Nachstehendes hiermit verordnet:
1) Die Erlangung der medizinischen Doktor-Würde auf einer ausländischen
Universicct von Seiten derjenigen Kandidaten der Medizin, welche sich
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