Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

5) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde 
Heuchlingen, Oberamts Aalen. 
Mit pöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 10. d. M. ist 
die durch die Verordnung vom 25. September 1855 (Reg. Blatt S. 217) angeordnete 
besondere Staatsaufsicht über die Gemeinde Heuchlingen, Oberamts Aalen, wieder auf- 
gehoben worden; was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 12. Juni 1857. Linden. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Uebergangsstation für den Verkehr mit controlepflichtigen 
Gegenständen von Wimsheim nach Friolzheim, beide im Cameralamtsbezirke Leonberg. 
Für den Uebergang controlepflichtiger Gegenstände aus und nach dem Großberzogthum 
Baden ist in Friolzheim, Cameralamts Leonberg, ein Grenzacciseamt errichtet und dagegen 
das bisherige Grenzacciseamt Wimsheim, in demselben Cameralamtsbezirke, aufgelöct 
worden. 
Dieß wird mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg.Blatt 
S. 33) biedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 12. Juni 1857. Knapp. 
NIO 
Am 5. Juni d. J. find die Straf-Erkenntnisse vom ersten Quartal 1857 ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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