Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

12.
Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

6  Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  3.  October  1857.

Kinnn  ·  Inhalt.

bnigliche  Dekrete.  Keine.

erfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Ausübung  der  Retorsion  von
Seiten  der  Gerichte  in  bürgerlichen  Rechtssachen.  —  Gemeinbescheid,  betreffend  die  Befugniß  der  Gerichte
  zu  Ausübung  der  Retorsion  in  bürgerlichen  Rechtssachen.  d.  d.  14.  September  1857.  —  Verfügung,
  betreffend  die  Errichtung  weiterer  Grenzacciseämter.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung
  eines  Grenzacciseamts  in  Pinache,  Cameralamts  Maulbronn.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die
Abänderung  einer  Bestimmung  der  Rangordnung  bezüglich  der  Bahnhof-Inspectoren.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departementéè.
1.  Des  Justiz-Ministeriums.

Verfügunz,  betreffend  die  Ausübung  der  Retorsion  von  Seiten  der  Gerichte  in  bürgerlichen
Rechtssachen.
halt  Unter  Bezugnahme  auf  den  in  der  gegenwärtigen  Nummer  des  Regierungsblatts  ent-6
  *  Gemeinbescheid  des  Civilsenats  des  K.  Obertribunals  vom  14.  d.  M.,  betreffend
efugniß  der  Gerichte  zur  Ausübung  der  Retorsion  in  bürgerlichen  Rechtssachen,  werden