12.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
6 Ausgegeben Stuttgart Samstag den 3. October 1857.
Kinnn · Inhalt.
bnigliche Dekrete. Keine.
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ausübung der Retorsion von
Seiten der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen. — Gemeinbescheid, betreffend die Befugniß der Gerichte
zu Ausübung der Retorsion in bürgerlichen Rechtssachen. d. d. 14. September 1857. — Verfügung,
betreffend die Errichtung weiterer Grenzacciseämter. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung
eines Grenzacciseamts in Pinache, Cameralamts Maulbronn. — Bekanntmachung, betreffend die
Abänderung einer Bestimmung der Rangordnung bezüglich der Bahnhof-Inspectoren.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departementéè.
1. Des Justiz-Ministeriums.
Verfügunz, betreffend die Ausübung der Retorsion von Seiten der Gerichte in bürgerlichen
Rechtssachen.
halt Unter Bezugnahme auf den in der gegenwärtigen Nummer des Regierungsblatts ent-6
* Gemeinbescheid des Civilsenats des K. Obertribunals vom 14. d. M., betreffend
efugniß der Gerichte zur Ausübung der Retorsion in bürgerlichen Rechtssachen, werden