Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

  
45 
  
Nebenzollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Bemerkungen über besondere Befugntsse. 
  
  
  
. 
Ort. U Hauptamtsbezirk. 
7. 1 8. 9. 
Bodzanowitz. 
n owig Landoberg. Zu 27. Spalte 7. Das Nebengollamt I. 8 Lissau ist befugt, Begleltscheine 
Kattowi über Transitgüter nach dem Keageecche *5 zu erledigen. 
. | iß. Zu 28 und 30. Spalte 7. Die Nebenzellämter 1. zu Kattowitz und Neu- 
Ostrosnitza. Berun haben unbeschränfte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung ven Begleit- 
Neu-Berun. Myslowictz. scheinen. 
Goczalkowitz. 
! Pawlowitz. 
(BPreuß. Oderberg. 
"/ Oesterr. Oberberg. JNatib Zu 34. Spalte 7. Das Nebenzellamt 1. zu Oest. Oberberg Kt zur Ausser- 
, Hulsschin. atibor. tüung von Begleitscheinen über Ellgüter und zu den Abfertigungen nach Maßgabe des 
Klingebeutel. §. 13 des Allgemeinen Regulativs über *o. Behandlung des Güter= und Gffelten-Trans- 
Tropplowitz. Krus auf den Etsenbahnen (Beilage 1. zu K. 7 des Lnubturktelells der 9. General- 
Ziegenhals. Konferenz in ellvereina,An silegendlen 8 Jahre 1851) besug 
Kalkau. Neustadt. Zu 36. Spalte 7. Das Nebenzellamt I. zu ErlnKaltt hat unbeschränkte 
aischk Befugniß #anst Ausfertigung und Grledigung ven Begleitscheinen. 
asschkau. Zu und 40. Spalte 7. Die Netenzellämter I. Zlegenhals und Pat 
„Schlane. Mittelwalde. lau nen Aa# 0. Fabrilmaterialien nach Oesterreich abfertigen und die Beglettschine 
„Tuntschendorf. erlerlgen. Das Nebenzellamt 1. zu Ziegenhals hat außerdem die Befugniß zur Begleit- 
1 Ober-Giersdorf. idni schein-Ausfertigung über leinene und leinene mit Baumwelle gemtschte V Wanrel. 
Friedland. Schwei nitz. Zu 41. Spalte 7. Das Nebenzellamt 1. zu Schlaney hat die unbeschränkte 
n Odber-Schreiberau. Liebau. Befugniß zur limis und Erledigung von Begleitscheinen. 
#Schwerta. -- 
Seidenberg. Gerlit. 
Zu 47. Spalte 7. 
„Nheinsberg. 
Wittstock. 
Flecken Zechlin. 
* Meenburg. 
Puttl it. 
WendischWarnow 
bLenzen. 
Strasburg. 
n Wolfshagen. 
Fürstenwerder. 
Lychen. 
Ravensbrück. 
Bredereiche. 
  
  
1 
Warnow. 
Wittenberge. 
Prenzlau. 
  
  
  
  
Das Nebeuzellamt I. zu Seldenberg ist befugt: 
a) zur Ausstellung ven Begleitscheinen über die aus Böhmen eingehenden Waaren; 
b) # Erledigung ven Begleltscheinen über solche Waaren, welche ven den Könlglich 
reußischen Hauptämtern zu Lietau, Gloqau, Görlitz. Cettbus, Frankfurt a. O., 
Cavelpaß, Demmin, Swinemünte und Stettin, so wie von sämmtlichen zur Er- 
theilung von Begleitscheinen besugten Königl. Sächsischen Hauptämtern oder direkt 
von Hamburg über Berlin nach Behmen abgefertigt werven. 
u 51. Spalte 7. Das Nebenzellamt I. zu Meyenburg ist befugt, Beglelt-- 
schelne Fauefustetigen und zu erledigen. 
In 53. Das Nebenzellamt I. zu Wendisch-Warnew ist zu den ubsecttgungen 
nach Maßgabe des Fg. 13 ff. des allgemeinen Megulaios sre ui Behamlung des Güter- 
und Esfsekten-Transports auf den Eisenbahnen (Beilag u S. 7 des bauptrrotekells 
der 9. Gereral-Kenferenz in gollvcreingengeleguaheieen 17 Jahre 1851) befugt. 
Zu 49, 56 und 58. Spalte 7. Die Nebenzollämter I. zu Wittstock, Wolfs- 
bagen und VCychen sind brfgte Begleltscheine über Gegenstände zu erlerigen, welche mist 
der Fahrpost ausgeführt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.