Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 11. Mai 1865. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend einige Aenderungen und Ergänzungen 
der Bestimmungen binsichtlich der Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primär-Cataster. — 
Bekanntmochung, betreffend einen von den Mitgliedern des fürstlichen Hauses Waldburg-Zell-Wurzach 
abgeschlossenen Famllienvertrag. — Berlchtigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Oer Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend einige Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen hinsichtlich der Erhaltung 
und Fortführung der Flurkarten und Primär-Cataster. 
Nachdem sich das Bedürfniß einiger Abänderungen und Ergänzungen der Bestimmun- 
gen der Ministerialverfügung vom 12. October 1849, betreffend vie Erhaltung und Fort- 
führung der Flurkarten und Primärkataster (Reg. Blatt S. 677) ergeben hat, wird mit 
böchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 19. d. M. Folgendes verfügt:
	        
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