Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

114 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Finanz-Departements. 
« Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend den neuen Vereinsgolltan#i#s. 
In Vollziehung der K. Verordnung vom 26. April l. J., betreffend den neuen Vereins- 
zolltarif, bringt das Finanz-Ministerium zur allgemeinen Kenntniß, daß, nachdem vas amt- 
liche Waarenverzeichniß zu diesem Tarife festgestellt und durch die Königlich Preußische 
Staatsdruckerei zu Berlin gevruckt worden ist, vdie sämmtlichen Zollstellen des Königreichs 
für ihren Bedarf mit der erforderlichen Anzahl von Exemplaren dieses Waarenverzeichnisses 
und des neuen Tarifs selbst in ven letzten Tagen versehen worden sind. Dieselben werden 
biedurch angewiesen, jedem Betheiligten auf Verlangen jeve gewünschte Auskunft über vie 
mit dem 1. Juli l. J. in Kraft tretenven Zollsätze, sowie über die aus dem Waarenver- 
zeichnisse sich ergebenden Verweisungen ver einzelnen Gegenstände auf vie Nummern unvd 
Positionen des Tarifs bereitwillig zu ertheilen. Uebrigens ist als sicher anzunehmen, va 
das gedachte „Amtliche Waarenverzeichniß zum Vereinszolltarif vom 1. Juli 1865 an. 
Berlin 1865. Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei,“ welchem zur Erleichterung 
für den Gebrauch der Tarif angehängt ist, demnächst auch im Wege ves Buchhandels wird 
bezogen werden können. 
Anlangend die in ver K. Verordnung vom Heutigen durch vas Regierungeblatt ver- 
kündeten Abänderungen des Vereinszolltarifs, welche gleichzeitig mit dem Vollzuge des am 
11. April l. J. unterzeichneten Hanvels= und Zollvertrags zwischen dem Zollverein und 
Oesterreich in Kraft treten sollen, so kann der Beginn auch ihrer Wirksamkeit vorläufig 
ebenfalls mit dem 1. Juli l. J. in Aussscht genommen werden. Diese Abänderungen und 
der in Folge verselben nothwendig gewordene Nachtrag zum amtlichen Waarenverzeichnisse 
sind in einer besonderen Ausgabe zusammengestellt und ist letztere an die Zollstellen gleich- 
falls bereits verschickt worden, wie denn auch sie unter dem Titel: „Erster Nachtrag zum 
Amtlichen Waarenverzeichniß (zum Vereinzzolltarife vom 1. Juli 1865 an) in Folge der 
Abänverungen des Vereinszolltarifs aus Veranlassung des Vertrages zwischen dem Zoll- 
vereine und Oesterreich vom 11. April 1865. Berlin 1865. Gedruckt in der Königlichen 
Staatsdruckerei“ voraussichtlich bald in den Buchhandel gelangen wird. 
Stuttgart den 7. Juni 1865. Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.