Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

X 15. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 16. Juni 1865. 
Inhal t. 
  
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Belohnung der Oberamtsgeometer. 
— Verfügung, betreffend die Abnahme von Privatelden aus Anlaß des Gewerbeverkehrs von Würt- 
tembergern mit dem Auslande. " 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Belohnung der Oberamtsgeometer. 
Mit böchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 24. v. M. wird 
vdie Verfügung vom 22. September 1862, betreffend die Belohnung der Oberamtsgeometer 
(Reg.Blatt S. 177) vahin abgeändert, daß an die Stelle des ersten und zweiten Absatzes 
des §. 1 der genannten Verfügung folgende Bestimmungen treten: 
Die Belohnung des Oberamtogeometers für die ihm übertragenen Arbeiten besteht 
einschließlich der Entschädigung für Schreib= und Zeichnungsmaterialien in einem Taggelde, 
welches
	        
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