Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 23. Juni 1865. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 11. April d. J. zwi- 
schen dem Zollverein und Oesterreich zu Berlin abgeschlossenen Handels= und Zollvertrags. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des am 11. April d. J. zwischen dem Zollverein und Oestereeich 
zu Berlin abgeschlossenen Handels= und Zollvertrags. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 11. April d. J. zu Berlin abgeschlossene Handels= und Zollvertrag 
zwischen dem deutschen Zollverein und Oesterreich nicht nur allseitig ratificirt worden ist, 
sondern auch die Zustimmung Unserer getreuen Stände erhalten hat, so verordnen Wir 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Ratbs, daß verselbe zur allgemeinen Nachachtung hie- 
mit bekannt gemacht werde. 
Gegeben Stuttgart den 14. Juni 1865. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbiüler. 
Der provis. Chef des Finanz-Departements: 
Nenner.
	        
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