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Zettemin, Duckow, Rottmannshagen, Rützenfelde, Karlsruh und Pinnow im Regierungs-
Bezirk Stettin.
b. in Hannover:
Der Hafenort Geestemünde, die Elbinseln Altenwerder, Krusenbusch, Finkenwerder,
Finkenwerder-Blumensand, Kattwieck, Hohenschaar, Overhacken, Neuhof und Wilhelms-
burg, ferner die Voigtei Kirchwerder und ein Theil ver Dorfschaft Aumund, Amts Blu-
menthal, dann das Fort Wilhelm.
c. in Baden:
Im Seekreise: die Insel Reichenau, die Paradieser= und Kreuzlinger-Vorstadt von
Konstanz, der Ort Büsingen und der Bittenharter-Hof; im Oberrheinkreise: die zum
Amte Jestetten gehörigen Orte und Höfe Jestetten mit Flachshof, Gunzenrieder-Hof und
Reutehof, Lottstetten mit Balm, Dietenberg, Nack, Locherbof und Volkenbach, Dettighofen
mit Häuserhof, Altenburg, Baltersweil, Berwangen und Albführenhof bei Weisweil.
d. in Oldenburg:
Der Hafenort Brake.
18. Zu Artikel 23. des Vertrages.
Man ist darüber einverstanden, daß vie im Artikel 23. vorgesehenen Verhandlungen
in Wien Statt finden sollen.
19. Zu Artikel 27. des Vertrages.
Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß das gegenwärtige Protokoll zugleich
mit dem Vertrage den hohen vertragenden Theilen vorgelegt werden soll, und daß im
Falle der Ratifkation des letzteren auch vie in ersterem enthaltenen Erklärungen und Ver-
abredungen ohne weitere förmliche Ratifikation verselben als genehmigt augeseben werden
sollen.
Es wurde hierauf der Vertrag in zwei Cremplaren unterzeichnet und untersiegelt
und das eine Exemplar von den Bevollmächtigten der den Zollverein vertretenden Regie-
rungen Behufs der Niederlegung in das Preußische Geheime Staats-Archiv, das andere
von dem Oesterreichischen Bevollmächtigten in Empfang genommen.
Geschehen wie oben.
(gez.) Philipsborn. Hasselbach. Freiberr von Hock.
von Reichert. von Thümmel.
(L. S.)