Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

119 
X 17. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Juni 1865. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Landgräflich Hesst- 
schen Regierung zu der Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankier und Beerdigung ver- 
storbener Staatsangeböriger. — Verfügung, betreffend den Hausirhandel. — Verfügung, betreffend 
die Aufsicht über das land= und forstwirthschaftliche Instiiut in Hohenheim. — Verfügung, betreffend 
die erleichterte Controle des Weinverkehrs mit dem zollvereinten Ausland. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und 
des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu der Uebereinkunft wegen 
gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger. 
Nachdem vie Landgräflich Hessische Regierung der zwischen einer Mebrzabl veutscher 
Regierungen abgeschlossenen Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und 
Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger gleichfalls beigetreten ist, so wird solches unter 
Bezugnahme auf vie Bekanntmachung vom 17. November 1853 (Reg. Bl. S. 482) zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. Juni 1865. Varnbüler. Geßler.
	        
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