Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXVII 
  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
Benennung d « - 
gechgenständc im Jahre 1862. v. 1. Oktober 1864 an. an. 
  
  
Metallwaaren. 
Eisenguß: 
Eisengußnamren, nicht abgedreht oder polirt: 
iste Klasse. Unterlagen für Eisenbahnschienen (Schienenstühl- 
chen), Platten oder andere in offener Form gegossene Stücke 3 Frs. 50 Cts. 3 Frs. —Cts. 
2te Klasse. Gerade cylinderförmige Räöhren, massive oder hohle 
Balken und Säulen, Gasretorten, massive Geländerdocken 
und Verbandstücke dazu, Gitter und Heerdplatten, Trans- "/ 
missionswellen, Gestelle für Maschinen und andere re Gegen- 
stände ohne Verzierung und Zurichtung 4 v" 25 „ l 3»75» 
3te Klasse. Topfgeschirr und alle andere, in den beiden vorher- 
gehenden Klassen nicht genannte Waaren 5" — „ 4 " 50 
Eisengußwaaren, polirt oder abgedreht ..... 9»—» 6»—» 
Eisengußwaaren, verzinnt, emaillirt oder gefirnißt? 12„ — 10 — 5 
Waaren aus Schmiedceisen: 
Eisemwerk, als: . 
Bauftucke.. W 
Schlffönppenund cchcssobalken ....·.. 
Beschläge zu Karren und Waggons 
Thürangeln, Fensterangeln, große Riegel, Winkelhaken und anderes 
grobes Eisenwerk zu Thüren oder Fenstem, weder abgedreht · 
noch polirt 
Gitter, massive, Bettstellen, Sessel. Garten= oder andere Meubel mitoder 
ohne unwesentliche Verzicrungen von Gußeisen, Kupfer oder Stahl 
(Achsen, Federn und Radschienen sind bei dieser Klassifikation nicht 
einbegriffen und kommen bei den Maschinentheilen vor.) 
Schlosserarbeiten, als: 
Schlösser und Vorlegeschlösser jeder Art, Fischbänder und Chamiere 
von Eisenblech, Mim#as Riegel und alle übrigen Gegenstände 
von Schmiedceisen oder Eisenblech, abgedreht, polirt oder gefeilt 
zu Beschlägen von Meubeln, Thüren und **-. .. 15»» 12»—-» 
Nägel, mit der Maschine geschmiedet .. 10 —"„ 8 » — » 
Nägel, mit der Hand geschmiedet. 15 „ 12% —"„ 
Holzschrauben, Bolzen und Strmabenmuttem . .... 
Anker ... ...-... 10v—» 8)’—» 
Ankerketten und eiserne Ketten . ... 
Werkzeuge nur von Eisen, auch mit einem Giiffe versehen ... 12»—» 10»—» 
Roͤhren, gezogene ciserne, einfach zusammengeschweißt: 
Von 9 Millimetre innerem Durchmesser oder mehr 13 " — „ 11„% — „ 
Von weniger als 9 Millimetre, Verbandstücke (Muffen) aller Art. 25 » — „ — 
Röhren, gezogene, schmiedeeiserme, über den Dorn gearbeitet und 
übereinandergeschweist 25 „ — „ 20 „ — "„ 
Wirthschaftsgeräthe uͤnd andere nicht tlich aufgeführte W 
Von Schmiedecisen oder Eisenblech, polirt oder gefärbt 17" — „ 14% —„ 
Von Schmiedeeisen oder Eisenblech, emaillirt, verzinnt oder gefirnißt 20 ) „ 16 „ — „ 
  
 
	        
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