XLIII
Benennung der Gegenstände.
Jollsätze für 100 Kilogramm
im Jahre 1862. b
v. 1. Okkober 1864, an.
Alpaka-, Lama-, Vigogne= und Kameel-Garne und -Gewebe, rein
oder gemischt mit Schaafwolle, unterliegen demselben Zollsatze, wie
die schaafwollenen Garne und Gewebe, welches auch das Verhält-
niß der Mischung sein mag.
Garne und Gewebe aus Wolle und den anderen vorbenannten Stof-
sen, gemischt mit Baumwolle oder irgend welchen anderen Gespinn-
sten, zablen denselben Zolll, wie Garne und Gewebe von reiner
Wolle, vorausgesetzt, daß die Wolle in der Mischung das Ueber-
gewicht hat.
Garn aus Ziegenhaar bleibt der gegenwärt. bestehend. Behandlung unter-
worfen.
Gewebe von Zichenhannen unterliegen derselben Behandlung wie die
Gewebe aus
Seide:
In Kokons Frei
Erchern und moullinirte Frei
Gefaͤrb
Stick- und Spitenseide . .-3Fts.fütdasKilogk. Frei
andere . Frei Frei
Floretseide:
rohe Frei ·
gekaͤmmte — Frs. 10 Cis. für das Kilogr.
—i einfach und gezwirnt, vohe, weißgemachte, gebläute, ge=
aͤrbt
von 80,000 einfachen Metres und dammter auf das Kilogramm.
von 81 000 einfachen Metres und darüber auf das Kilegramm:
Gewebe, Snumpfwaaren, Spitzen von reiner Seide
Crep, nach englischem Muster, roher, schwarzer oder farbiger
ülle:
glatte, roh . 20 Frs.
appretirt. . . .15pCt.dcsWe1-tth.
faconnirte, roh oder appretirt . 10 pCt. des Werthes.)
Gewebe von Floretseide oder Seide und Floretseide, roh, weißgemacht,
gefärbt, bedruct. 2 Frs. — Cts.
Gewebe, Peesamemiiewnan und Epitzen von Seide oder. Floretseide
in Verbindung:
mit ächtem Golde oder Silber 12 „ — „
mit halbächtem oder unächtem Golde oder Silber. 3 „ 50 „
Gewebe von Seide oder Floretseide, gemischt mit anderen 2
wenn die Seide oder Floretseide im Gewichte vorherrscht 3„ — „
Bänder von Seide oder Hlorctseide
sammetne . 5»—»
8
andere
mit anderen Stoffen gemischt .
75
20
7 1
7 7
10 Frs.
Frei
von 1866 abs: srei.
1 von 1864 ab:
rei
Frei
Frei
für das Kilogr.
“10 pt. des Werthes.