Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

LXXII 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zollsätze. 
Benennung der Gegenstände. 1862.1864 1865. 1866 
Tdlr. Sgr. Tbir. Sar. Dor. Sar. irSe 
JJ KC FT. KE.F Icr. Jv Xr. 
Garn aus Wolle oder Ziegenhaaren, auch mit Seide gemischt: 1 
einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes ungefärbt J 
— 5 2 
dublirtes gefärbt; drei= oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt oder % 
gefärt0 4 
12 
Waaren aus Wolle, einschließlich der Ziegenhaare allein oder in 
Verbindung mit andem, nicht seidenen Spinnmaterialien: r 
Fuchtessen Frei 0 
ußteppiche. 
26 15780 
Unbedruckte, gewalkte Tuch-, Zeug= und Filzwaaren; Strumpf- " 
waannn 40 
17 30 
Unbedruckte, ungewalkte Waaren Posamemter= und Knopfmacher- 
waaren 24T+ 20 L 
*—— 
Bedruckte Waaren aller Att.. 1830 — —— 25, 
. . 52 2BH 
Stickereien und Putzwaanen3441——— — 30 
59 3z320 30 
6. Von Seide. 
Seiden-Cocons Frei 
Seide, abgchaspelt (Grege) oder gesponnen; Floretseide, *7 Zr 
gesponnen oder gezwirnt, alle diese Seiden nicht t gefärbi Frei 
Seide und Floretseide, gefärbt .... — 
Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Blonden, 
Spitzen, Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- 
und Puzzwaaren; Gespinnste und Tressenwaaren aus Meiallsäden 
und Seide, Gold= und Silberstoffe (echt oder unecht); 2 Bänder, 
Borten und Tülle; endlich die borhenanmten Waaren aus Floret- 
seide, oder Seide und Floretseidoe *1l 5 —— ———0 
Alle vorstehend genannten Waaren, in welchen außer Seide %% 
und Floretseide auch andere Spinnmaterialien: Wolle oder 
andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen, einzeln oder verbun- 
den enthalten sind, mit Ausschluß der Gold= und Silberstoffe.34 – (CAT3U0 N 
59030P 53o 
7. In Verbindung mit Kautschuk oder Gutta percha. 
Gewebe aller Art mit Kautschuk oder Gutta percha übe zogen 3 1 
6 15 
Gewebe aus Gummisäden und andern Epinnmaterialien, auch K Kleis 
dungsstücke aus solchen Geweben 2255
	        
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