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Stäasts-Vertrag
zwischen
der Königlich Württembergischen
und
der Großherzoglich Badischen Regierung
zum Zwecke einer Eisenbahnverbindung von Jaxtfelv durch das Jaxtthal über Neudenau,
Möckmühl, Avelsheim nach Osterburken im Anschlusse einerseits an vie bei Jartfeld ein-
mündenden Bahnen Meckesbeim-Jaxtfeld und Heilbronn-Jartfeld, andererseits an die
Heidelberg-Würzburger Bahn bei Osterburken.
Die Königlich Württembergische und die Großberzoglich Badische Regierung baben
zum Zwecke der Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Jartfeld durch das Jaxtthal
über Neudenau, Möckmühl, Avelsheim nach Osterburken im Anschlusse einerseits an die
projectirten, bei Jortfeld einmündenden Bahnen Meckesheim-Jartfeld und Heilbronn-Jaxt-
feld, andererseits an die Heivelberg.Würzburger Bahn bei Osterburken, Bevollmächtigte
ernannt, welche nach gegenseitiger Anerkennung und Auswechslung ibrer Vollmachten vor-
behaltlich der Allerhöchsten Ratifikation sich über folgenden
Staats-Vertrag
geeinigt haben.
Artikel 1.
Die Großberzoglich Badische Regierung gestattet der Königlich Württembergischen
Regierung, daß sie von Jartfeld aus durch das Jartthal auf Badischem Gebiet über Neu-
denau, Sennfeld, Adelsheim nach Osterburken für Rechnung des Württembergischen Staates
eine Eisenbahn baue und mit der an letztgenanntem Orte in Ausführung begriffenen Station
der Heidelberg-Würzburger Bahn in Verbindung bringe und betreibe.
Die Spurweite dieser Verbindungsbahn soll in Uebereinstimmung mit den anschließen-
den Bahnen überall gleichmäßig 4“ 8½ englischen Mahes im Lichte der Schienen betragen.
Auch im Uebrigen soll die Verbinrungsbahn und deren Betriebsmittel dergestalt ein-
gerichtet werden, daß Letztere ungehindert von und nach den Nachbarbahnen übergeben können.