Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Root, Fischhaut, Gelatine, Sago, Waschschwämme, Canthariden, Zibeth, Moschus, 
Castoreum, Ambra, Storax, Styrax, Sarkokolle, Kino und andere eingetrocknete 
Pflanzensäfte, mineralischer Kermes, Chinaextrakte, Kampher, roher und raffinirter, 
Harze, balsamische, Lakritzensaft, Hausenblase. 
Cisen: Eisen- und Stahlwaaren; rohe, ohne Politur oder Firniß; Eisenwerk, als: Bau— 
stücke, Schiffsrippen und Schiffsbalken, Beschläge zu Karren und Waggens; Thür— 
angeln, Fensterangeln, große Riegel, Winkelhaken und anderes grobes Eisenwerk 
zu Thüren oder Fenstern; massive Gitter, Bettstellen, Sessel, Garten= und andere 
Möbeln mit oder ohne Verzierungen von andern Metallen, aus Schmiedeisen, 
alles roh oder nur übertheert. 
Eisen: Eisen= und Stahlwaaren; Schlösser und Vorlegeschlösser jeder Art, Fischbänder 
und Scharnieren von Eisenblech, Klinken, Riegel und alle übrigen Gegenstände 
von Schmieveisen und Eisenblech zu Beschlägen von Möbeln, Thüren und Fenstern. 
Alle diese Waaren nur übertheert, nicht polirt, nicht bemalt, nicht gefirnißt. 
Nägel, Holzschrauben, Bolzen, Schraubenmuttern, Ankerketten und eiserne Ketten 
überhaupt, Werkzeuge von Eisen mit oder ohne Heft. 
Eisen: Röhren, gezogene, eiserne, einfach und stumpf zusammengeschweißte; dergleichen 
gezogene, über den Dorn gearbeitet und übereinander geschweißt, Verbindungsstücke 
aller Art: Hievon sind ausgenommen die sogenannten Perkins'schen Patentröhren unter 
9 Millimeter innerm Durchmesser, siehe Klasse C. II. 2 à 30 Rappen vom Centner. 
Eisen: Eisen- und Stahlwaaren: Werkzeuge von reinem Stahl (Feilen, Sägen, Sensen, 
Sicheln und andere nicht genannte); Wirthschaftsgeräthe und andere nicht namentlich 
aufgeführte Gegenstände von Stahl für den Hausgebrauch, nicht polirte. 
Eisen: Waaren von Guß= und Schmiedeisen, sofern vas Gewicht des Schmiedeisens vie 
Hälfte oder mehr des Gesammtgewichtes ausmacht. 
Eisenblechwaaren, emaillirt, verzinnt oder gefirnißt, aber ungenietet, wie Pfannen und 
Schalen; auch ganz gemeine dergleichen Blechwaaren selbst mit Nieten, wie 
Striegel, Gebisse u. s. w. 
Essig in Flaschen. 
Ertrakte von Farbstoffen; auch Carmin und Persio (Cudbear). 
Farben, nicht genannte, trocken, in Taigform und flüssig, gemahlene, geschlemmte oder 
zubereitete.
	        
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