Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Filze aller Art: grobe Filzwaaren. 
Firnisse aller Art. 
Fischtran, gereinigter, in Gefäßen unter 10 Pfund Gewicht. 
Garne: Baumwollengarn, Faden und Zwirn, gebleicht oder gefärbt. 
Garne: aus Lein, Hanf, Jute und andern Faserstoffen, gebleicht oder gefärbt. 
Garne: Wollengarne, gebleichte oder gefärbte. 
Gemüse in Essig, in Gefäßen über 10 Pfund Gewicht. 
Gewürze aller Art. 
Glas: Fensterglas und gemeine Glaswaaren, Hohlglas und Glasröhren von gewöhn- 
lichem Glas, auch Hohlglas, mit leicht abgeschliffenen Böden und Rändern, sowie 
auch solche Flaschen mit eingeriebenen Glasstöpseln und alle Glaswaaren, die nicht 
in eine andere Klasse fallen. 
Häute, gegerbte, aber noch mit Haaren, zu Sattlerarbeiten tauglich. 
Kautschuk und Guttapercha, rein oder gemischt, geschnitten, gesponnen, in Kugeln, 
Platten oder Blättern, auch Riemen und Röhren. 
Korkwaaren, Sohlen, Stöpsel u. dgl. 
Kupferschaalen, roh ausgeschlagene, zu Pfannen und Kesseln. 
Leder, gebeiztes, lakirtes, gefärbtes oder marokinirtes; Juchten und Pergament. 
Metallgewebe, von Eisen, Stahl, Kupfer oder Messingdraht und Metallsiebe. 
Möbeln, alte, gebrauchte; alte Klaviere, Orgeln und andere gebrauchte musikalische 
Instrumente. 
Neusilber, Blech, Draht und Platten. 
Nickel, rein oder mit andern Metallen legirt, gewalzt oder gezogen. 
Nudeln (Teigwaaren) aller Art. 
Papier: Druck= und Schreibpapier, geleimt oder ungeleimt, weiß oder farbig, aber nur 
einfarbig. 
Pomeranzenblüthwasser. 
Roßhaar, zubereitet, in Strangen oder gekräuselt. 
Seide, gebleichte, gebläute, gefärbte, Nähseide und Seide zum Sticken und Klöppeln. 
Stäbe (Leisten), hölzerne, zu Rahmen, faconirte, roh oder begypst. 
Steinschusser aller Art.
	        
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