Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Instrumente, chirurgische. 
Kammmacherwaaren. 
Kautschuk- und Guttapercha-Arbeiten; aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe, 
in elastischen Zeugen, Stücke jeder Größe, Schuhwerk ohne Näharbeit, auch Kaut— 
schuk für den Büreau- und Zeichnungsgebrauch. 
Knöpfe aller Art. 
Korbflechtwaaren, feine, von gespaltenem Holz. 
Kupfer: Gegenstände der Kunst, Zierathen aus reinem oder legiertem Kupfer. 
Kupfer, vergoldetes oder versilbertes, gehämmert, gezogen oder gewalzt, auf Garn oder 
Seide gesponnen. 
Kupferschmiedwaaren und Kupfergeschirr für den Hausgebrauch. 
Kurze Waaren (Mercerie) und Quincaillertewaaren, nicht besonders im Tarif benannte, 
auch Stahlwaaren, feine. 
Lederwaaren, grobe, namentlich grobe Schuhmacher-, Sattler= und Taschnerarbeit, gemeine 
Fuhrgeschirre, Blasbälge, Habersäcke und Patrontaschen. 
Leinwand und Leinenband, glatt over gemustert, gebleicht, gefärbt oder appretirt, sowie 
Leinwand, ungebleichte, aber über 40 Zettelfäden auf den Zoll, dergleichen Gewebe 
aus Jute oder aus andern vegetabilischen Faserstoffen; Battist Linon, eingefaßte 
Sacktücher ohne Stickereien. Auch gemischte verartige Zeuge, sofern das Gewicht 
des Flachses oder Hanfes vorherrscht; roher Leinentüll. 
Malerbedürfnisse, wie: präparirte Leinwand, präparirtes Papier, Pinsel, zubereitete 
Farben in Schachteln, Flaschen, Muscheln, Töpfchen, Stängeln, Pastellfarben, 
Reißkohle u. dgl. 
Messerschmiedwaaren aller Art, die nicht als Handwerkzeuge in eine andere Klasse fallen. 
Messing= und Rothgießerwaaren. 
Nähnadeln, Strick= und Stecknadeln; Haften. 
Neusilberwaaren; Waaren aus Legirung von Nickel mit Kupfer oder Zink (Argentan). 
Papier, mehrfarbiges, aller Art, Gold= und Silberpapier, Glas-, Rost= und Sandpapier, 
Notenpapier, linirtes Papier; Papiertapeten aller Art. 
Posamentirarbeiten aller Art. 
Roßhaaygewebe und Arbeiten aus Roßhaar, rein oder gemischt. 
Saiten aller Art.
	        
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