Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Negierungs. Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den II. September 1865. 
J n h alt 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 22. Mai d. J. 
von Preußen Namens des Zollvereins mit Belgien abgeschlossenen Handelsvertrags. — Königliche 
Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 30. Mai d. J. von Preußen Namens des Zoll- 
vereins mit Großbritannien abgeschlossenen Handelsvertrags. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Königliche Verordnungg, 
betreffend die Veröffentlichung des am 22. Mai d. J. von Preußen Namens des Zollvereins mit 
Belgien abgeschlossenen Handelsvertrags. 
Kärl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 22. Mai d. J. von Preußen im Namen des Zollvereins mit 
Belgien abgeschlossene Hanvelsvertrag nicht nur allseitig ratifizirt worden ist, sondern auch 
die verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen Stände erhalten hat, so verordnen 
Wir, nach Anbörung Unseres Geheimen-Rathes, daß derselbe zur allgemeinen Nach- 
achtung hiemit bekannt gemacht werde. 
Gegeben, Schloß Friedrichshafen den 27. August 1865. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Der provisorische Chef des Finanzdepartements: 
Renner. Auf Befehl des Königs, 
Der Cabineis-Chef: 
Egloffstein.
	        
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