Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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B) Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des am 30. Mai d. J. von Preußen Namens des Zollvereins mit 
Großbritannien abgeschlossenen Handelsvertrags. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachorm der am 30. Mai d. J. von Preußen im Namen des Zollvereins mit Groß- 
britannien abgeschlossene Handelsvertrag nicht nur allseitig ratificirt worden ist, sondern 
auch die verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen Stände erhalten hat, so ver- 
ordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß derselbe zur allgemeinen 
Nachachtung hiemit bekannt gemacht werde. 
Gegeben, Schloß Friedrichshafen den 27. August 1865. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Der proviserische Chef des Finanzdepartements:; 
Renner. Auf Befebl des Königs, 
Der Cabinet--Chef: 
Egloffstein.
	        
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