Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 22. Juli 1848, betreffend die Or- 
ganisation der Centralstelle für die Landwirthschaft (Reg. Blatt S. 349). 
Derselbe hat die Anstalt im Ganzen, wie in ihren einzelnen Bestandtheilen, sowohl 
dem Publikum, als den öffentlichen Behörden gegenüber, zu vertreten. 
Er ist aber auch für einen möglichst guten Stand derselben in wissenschaftlicher, dis- 
ciplinärer und ökonomischer Beziehung verantwortlich. 
Er verpflichtet das ganze an der Anstalt angestellte Personal und führt die Aufsicht 
über dasselbe mit allen hieraus fließenden Befugnissen, wie ihm auch die Aufrechthaltun 
der Disciplin unter sämmtlichen Studirenden und Zöglingen in Hohenheim obliegt. 
Das Nähere über die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wird durch eine 
besondere Dienst-Instruktion bestimmt. 
S 3 
Der Direktor wird bei der Leitung der Anstalt durch einen rechts= und verwaltungs- 
kundigen Geschäftsmann — Direktions-Assistent, mit dem Titel eines Sekre- 
tärs — unterstützt, welcher auf den Vorschlag des Ministeriums des Kirchen- und Schul- 
wesens von Seiner Königlichen Majestät ernannt wird, und dessen Geschäftskreis 
ebenfalls durch eine besondere Dienst-Instruktion näher bestimmt ist. 
S. 4. 
Das Kassen= und Rechnungswesen der Anstalt, mit Einschluß des Einkaufs ihrer Be- 
dürfnisse und des Verkaufs ihrer Produkte, sowie der Aufsicht über das Inventar derselben, 
wird von einem Kassier besorgt, welchem für die Buchführung ein eigener Buchhal- 
ter beigegeben ist. 
Das Nähere über die Obliegenheiten des Kassiers ist durch eine besondere Dienst- 
Instruktion bestimmt. 
In formeller Hinsicht steht die Kassen= und Rechnungsführung unter der Controle der 
K. Oberrechnungskammer, welcher daher der Kassier insoweit unmittelbar untergeordnet ist. 
Auch der Kassier und der Buchhalter werden auf den Vorschlag des Ministeriums 
des Kirchen= und Schulwesens von Seiner Königlichen Majestät ernannt. 
g. 5. 
Zu Besorgung der Kanzleigeschäfte der Anstalt sind an derselben einige Kanglei- 
Gebilfen angestellt, welche hiezu auf den Vorschlag des Sekretärs, beziehungsweise des 
Kassiers von dem Direktor bestellt werden.
	        
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