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besitzer oder Pächter und Verwalter größerer Güter durch spstematisch geordneten Unter-
richt für ihren Beruf wissenschaftlich auszubilden.
Zweck der Forst-Lehranstalt ist die wissenschaftliche Ausbildung künftiger Forst-
wirthe (Waldbesitzer, Forstbeamten im Staats-, Gemeinde= und Privatdienste u. s. w.)
für ihren Beruf.
Außerdem bietet die Akademie künftigen Staatsbeamten des Regiminal= und des Ka-
meral-Faches Gelegenheit, in der Land= und Forstwirthschaft, sowie in verschiedenen damit
zusammenhängenden technischen Betriebszweigen sich speziellere Kenntnisse zu erwerben.
8. 11.
Der Unterricht an der Akademie begreift theils die Hilfsfächer, theils die Haupt—
fächer der genannten Berufswissenschaften, und wird, zumal in den letzteren, nicht nur
in theoretischer, sondern zugleich auch in praktischer Richtung ertheilt.
S. 12.
Die einerseits in dem hilfswissenschaftlichen, andererseits in dem land= und forstwirth-
schaftlichen Hauptunterrichte der Akademie zur Zeit begriffenen ein zelnen Lehrfächer
finden sich in der Beilage A. angegeben.
S. 13.
Die landwirthschaftlichen Hauptfächer und die wichtigeren naturwissenschaftlichen Hilfs-
fächer werden im Laufe von zwei Semestern vorgetragen.
Der forstwirthschaftliche Unterricht dagegen ist auf zwei Jahreskurse berechnet.
S. 14.
Zum Behufe einer möglichst zweckmäßigen Vertheilung der einzelnen Lehrgegenstände
auf die angegebene Unterrichtszeit ist ein bestimmter Lehrplan aufgestellt, welcher nach
Bedürfniß von Zeit zu Zeit einer Revisson unterworfen wird.
S. 15.
Die Ertheilung des Unterrichts geschieht theils mittelst Vorlesungen, theils mittelst
Demonstrationen und Uebungen, theils mittelst Exkurssonen.
g. 16.
Als Lehrmittel dienen einerseits die verschiedenen Sammlungen, Apparate
und Institute der Akademie, wie solche in der Beilage B. aufgeführt sind, andererseits
die mit der Anstalt in Hobenheim verbundenen praktischen Betriebe, insbesondere
die Guts wirthschaft mit ihren verschiedenen Zweigen (S. 82 ff.) und das For st-