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Außerdem haben jedoch erforderlichen Falls auch die in 8. 90, Abs. 1 bezeichneten
weiteren Hauptlehrer der Akademie bei der Ausführung der Beschlüfse des Curatoriums in
geeigneter Weise mitzuwirken.
6S. 93.
Die Versuchsvirigenten sind in ihrer äußeren Stellung einander vollständig coordinirt,
so zwar, daß der Professor der Chemie unter ihnen die äußere Geschäftsleitung mit allen
davon abhängenden Folgen (Korrespondenzen 2c.) zu besorgen hat.
S. 94.
In ihren Arbeiten sind die Versuchsdirigenten, jeder innerbalb des Kreises seiner be-
sonderen Thätigkeit, vollkommen selbstständig; sse baben jedoch, um mittelst letzterer ein
gemeinsames Ziel zu erreichen, sich stets in geeignetem Benehmen unter einander zu erhalten.
S. 95.
Für seine dießfälligen Arbeiten kann der Professor der Chemie den am chemischen
Hauptlaboratorium der Akademie angestellten Assistenten mitverwenden; den Professoren
der Landwirthschaft und dem Stationschemiker ist hiefür ein besonderer Gehilfe (Stations-
diener) beigegeben.
8. 96.
Das Nähere über den Betrieb der chemischen Versuchsstation wird durch ein be-
sonderes Statut festgesetzt.
VIII. Das Forstrevier.
8g. 97.
Zum Zwecke von Demonstrationen und Versuchen ist der Anstalt in Hohenheim das
Forstrevier Hohenbeim beigegeben, welches von dem ersten Hauptlebrer der Forst=
wirthschaft an der Akademie in der Eigenschaft eines Revierförsters verwaltet wird.
Derselbe stebt als solcher unter dem Forstamt Leonberg.
IX. Die erotische Baumschule.
S. 98.
Die in §. 16 unter den Lehrmitteln der Akademie erwähnte exotische Baumschule ge-
hört zwar auch zur Staatsdomäne Hohenheim, steht aber, als Theil der Ausstattung der
K. Civilliste, unter der Verwaltung der K. Bau= und Garten-Direction.