Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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halten ein schlimmes Beispiel gibt und dadurch einen verderblichen Einfluß auf seine Mit- 
schüler und auf den in der Anstalt berrschenden Geist ausübt. 
S. 26. 
Gegen das Ende eines jeden Kurses werden in den einzelnen Fächern Prüfungen 
vorgenommen und sodann den Schülern über die biebei an den Tag gelegten Kenntnisse, 
sowie über Fleiß und Sitten Zeugnisse auzsgestellt. 
§S. 27. 
Am Schlusse eines jeden Kurses findet eine öffentliche Ausstellung von Ar- 
beiten der Schüler statt. 
8. 28. 
Solche Schüler, welche sich in allen oder in der Mehrzahl der von ihnen besuchten 
Unterrichtsfächer durch Fleiß und Fortschritte besonders hervorthun, werden je am Schlusse 
eines Kurses durch Zuerkennung von Preisen, beziehungsweise durch Ertheilung von 
Belobungskarten, oder durch lobende Nennung ihres Namens ausgezeichnet. 
Diese Auszeichnungen werden in ihren Zeugnissen erwähnt und öffentlich bekannt 
gemacht. 
8. 29. 
Jede Klasse der Baugewerkeschule, beziehungsweise wenn eine Klasse in mehrere Pa— 
rallelabtheilungen zerfällt, jede solche Abtheilung hat einen besonderen Vorstand, 
welcher aus der Zahl der an der betreffenden Klasse, beziehungsweise Abtheilung wirkenden 
Hauptlehrer auf den Vorschlag des Lehrerkonvents von der vorgesetzten Dienstbehörde in 
der Regel auf die Dauer von drei Jahren bestellt wird. 
Im Falle seiner Verhinderung wird der Klassen- beziehungsweise Abtheilungs-Vorstand 
von dem an der betreffenden Klasse beziehungsweise Abtheilung am meisten beschäftigten 
Hauptlehrer vertreten, wobei, wenn in dieser Beziehung zwei oder mehrere einander gleich 
stünden, das höhere Dienstalter als Hauptlehrer der Anstalt entscheidet. 
8. 30. 
Der Klassen- beziehungsweise Abtheilungs-Vorstand hat die nächste Aufsicht über 
sämmtliche der betreffenden Klasse beziehungsweise Abtheilung angehörenden Schüler, und 
zwar sowohl in Beziehung auf deren Studien, als in Hinsicht auf ihren Fleiß und ihr 
sittliches Verhalten. 
Zu diesem Behufe hat er sich mit sämmtlichen an derselben Klasse beziehungsweise 
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