Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Die auf ihre Meldung zugelassenen Kandidaten werden von dem K. Studienrath zur 
Prüfung einberufen. 
II. Von der Präceptoratsprüfung insbesondere. 
8. 8. 
Bei der Präceptoratsprüfung sind unerläßliche Fächer: 
1) klassische Philologie, 
2) Deutsche Sprache, 
3) Arithmetik, 
4) Französisch, 
5) Geschichte, 
6) Geographie, 
7) Religion für diejenigen Kandidaten, welche nicht eine theologische Dienstprüfung 
mit Erfolg erstanden haben. 
Beliebig ist die Prüfung in 
1) Geometrie und Algebra, 
2) Englisch, 
3) Gesang. 
§ 9. 
Bei der Prüfung in klassischer Pbilologie wird verlangt: 
1) eine schriftliche Uebersetzung aus dem Deutschen ins Lateinische, desgleichen aus dem 
Deutschen oder Lateinischen ins Griechische, wobei sowohl grammatische Korrektheit 
als guter Stil erwartet wird; 
2) mündliche Uebersetzung und Erklärung eines Abschnitts aus einem der nachbenannten 
Schriftsteller: Julius Cäsar; Sallust; Livius 1tes bis 4tes und 21 stes bis 
30stes Buch; Ciceros Reden für Milo, für Roscius Amerinus und gegen Calilina; 
Ovids Metamorphosen; Vergils Aeneis 1stes bis 6stes Buch; Kenophons 
Memorabilia, Hellenica und Anabasis; Isokrates Panegyricus und Areopagi- 
ticus; Homers Odyssee; 
3/ schristliche Uebersetzung und Erklärung eines Abschnitts aus einem der gedachten 
lateinischen und griechischen Schriftsteller. 
Bei Nr. 2 und 3 wird gründliche Kenntniß der lateinischen und griechischen Gram-
	        
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