Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

554 
„dder Handelsrichter und ihrer Ersatzmänner, sowie der Handelsgerichtsräthe. 447. K. Ver- 
ordnung, die Gebühren der Rechtsanwälte in handelsgerichtlichen Streitsachen betreffend. 509. 
Handelsgesetzbuch. Gesetz, die Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs betreffend. 
211. (Mit Beilage: Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch). 
Handelsregister. Verfügung, die Führung der Handelsregister betreffend. 448. Verfügung, betreffend 
das Centralblatt für die auf das Handelsregister bezüglichen Veröffentlichungen der Ge- 
richte. 514. 
Hausirhandel s. unter Handel. 1 
Herzogliche Nebenlinien des Königlichen Hauses. K. Verordnung, betreffend die Verleihung des 
Prädicats „Königliche Hoheit“ an die Herzoglichen Nebenlinien des Königlichen Hauses. 422. 
J. 
Israeliten. K. Verordnung, betreffend die Eidesleistung der Israeliten in Rechtssachen. 99. 
Juristische Personen. Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den wirtttembergischen 
Schullehrerunterstützungsverein. 3; an die Rettungsanstalt „Wernershülfe“ zu Rodt, 
Oberamts Freudenstadt. 20.; an die Museums-Gesellschaft in Stuttgart. 422.; an die 
Kinderrettungs= und Armenschullehrer-Bildungs-Anstalt zu Lichtenstern. 467. 
K. 
Kamine. Verfügung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden in Absicht auf die Genehmigung unbe- 
steigbarer Kamine. 101. 
Kauf männis che Mitglieder der Oberamtsgerichte. K. Verordnung, betreffend einige Bestimmungen 
übber die Gebühren der von dem Könige ernannten kaufmännischen Mitglieder der Oberamts- 
gerichte und der gewählten Gerichtsbeisitzer. 507. 
Königl iches Haus. K. Verordnung, betreffend die Verleihung des Prädicats „Königliche Hoheit“ 
an die herzoglichen Nebenlinien des Königlichen Hauses. 422. 
Krie gsw esen. Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaren für die militärischen Quartier-, Vor- 
*“ spann- und Botenleistungen pro 1 Juli 185 o66. 155. 
L. 
Laupes-Univ ersität. Gesetz, betreffend die Credit-Verhättnisse der Studirenden der Landes-Univer-= 
sität. 393. Verfügung, betreffend die Erlassung disciplinärer Vorschriften in Absicht auf die 
Behandlung des Schuldenwesens der Studirenden der Landes-Universität. 425. 
Landwirkhschaftliche Anstalt in Hohenheim. Erlassung neuer organischer Bestimmungen für 
. dieselbe, 395. 
Literar= Convention zwischen Württemberg und Frankreich. 349. Verfügung, betreffend die Voll- 
ziehung der Art. 3. und 12. der Literar-Convention zwischen Württemberg und Frankreich. 476. 
M. 
Medicinalwesen. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 523. 
Deßgleichen der thierärztlichen Arzueimittel. 534.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.