Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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plan ein Begegnen von Dampfbooten in entgegengesetzter Richtung, oder von der Seite 
(Kreuzen) stattzufinden, so ist mindestens fünf Minuten vor der planmäßigen Begegnung, 
beziehungsweise Kreuzung, die Maschine auf jedem Dampfboot langsam gehen zu lassen 
und von Zeit zu Zeit ganz abzustellen, um besser das Nebelsignal ves zu erwartenden 
Dampfbootes vernehmen zu können. Wirod dieses Signal gehört, so ist die Maschine in 
Ruhe zu belassen, beziehungsweise unverweilt abzustellen. Bis über die Stellung des in 
der Nähe befindlichen Dampfbeots Gewißbeit erlangt ist, darf Maschinenkraft nicht ange- 
wendet, oder wenn die Umstände es erfordern, das Dampfboct nur mit der größten Vor- 
sicht in Bewegung gesetzt werden. 
Erst nach gewonnener Ueberzeugung, daß das Dampfboot schon passirt, oder sich in 
genügender Entfernung seitwärts befindet, ist der Curs mit gewäöhnlicher Maschinenkraft 
fortzusetzen. 
Segelschiffe sollen bei Nebel die veröffentlichte Route der Dampfboote meiden und 
gehalten seyn, durch Hornsignale ihre Näbe kund zu geben, mögen sie nun selbstständig 
segeln over im Schlepptau eines Dampfboots sich befinden. 
S. 6. 
Bei stürmischer Witterung sollen Dampfboote womöglich den Sezelschiffen auf 
acht Schiffslängen ausweichen. Dieselbe Rücksicht ist bei ruhiger Witterung gegen stark ge- 
ladene Segelschiffe zu beobachten. 
S. 7. 
Die Einfahrt der Dampfboote in die Häfen, sowie die Ausfahrt soll womöglich mit 
verringerter Kraft gescheben. « 
Wenn zwei oder mehrere Boote zu einer und derselben Zeit in der Ausfahrt aus 
dem Hafen begriffen sind, soll dasjenige Boot den Vorrang haben, welches vermöge seiner 
Aufstellung am schnellsten vie Ausfahrt zu bewirken vermag. 
Bei etwa besonders wünschenswerthen Ausnahmen von diesem Grumsatze hat eine 
Verständigung vorauszugehen, welchem Boote der Vorrang gebühre. Das nächstfolgende 
Boot soll die Maschine erst wirken lassen, nachdem das erstere ungefähr zwei Schiffs- 
längen entfernt ist. 
Ist vas vorhergehende Boot rückwärts aus dem Hafen gefahren, so soll bei Nebel 
das folgende erst dann den Hafen verlassen, nachdem ersteres abgeschwenkt hat, um seinen 
regelmäßigen Curs zu verfolgen. 
8. 8. 
Wenn bei Nebel, Schneegestöber und bei Nacht, sowie bei Sturm ein Boot bis auf
	        
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