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plan ein Begegnen von Dampfbooten in entgegengesetzter Richtung, oder von der Seite
(Kreuzen) stattzufinden, so ist mindestens fünf Minuten vor der planmäßigen Begegnung,
beziehungsweise Kreuzung, die Maschine auf jedem Dampfboot langsam gehen zu lassen
und von Zeit zu Zeit ganz abzustellen, um besser das Nebelsignal ves zu erwartenden
Dampfbootes vernehmen zu können. Wirod dieses Signal gehört, so ist die Maschine in
Ruhe zu belassen, beziehungsweise unverweilt abzustellen. Bis über die Stellung des in
der Nähe befindlichen Dampfbeots Gewißbeit erlangt ist, darf Maschinenkraft nicht ange-
wendet, oder wenn die Umstände es erfordern, das Dampfboct nur mit der größten Vor-
sicht in Bewegung gesetzt werden.
Erst nach gewonnener Ueberzeugung, daß das Dampfboot schon passirt, oder sich in
genügender Entfernung seitwärts befindet, ist der Curs mit gewäöhnlicher Maschinenkraft
fortzusetzen.
Segelschiffe sollen bei Nebel die veröffentlichte Route der Dampfboote meiden und
gehalten seyn, durch Hornsignale ihre Näbe kund zu geben, mögen sie nun selbstständig
segeln over im Schlepptau eines Dampfboots sich befinden.
S. 6.
Bei stürmischer Witterung sollen Dampfboote womöglich den Sezelschiffen auf
acht Schiffslängen ausweichen. Dieselbe Rücksicht ist bei ruhiger Witterung gegen stark ge-
ladene Segelschiffe zu beobachten.
S. 7.
Die Einfahrt der Dampfboote in die Häfen, sowie die Ausfahrt soll womöglich mit
verringerter Kraft gescheben. «
Wenn zwei oder mehrere Boote zu einer und derselben Zeit in der Ausfahrt aus
dem Hafen begriffen sind, soll dasjenige Boot den Vorrang haben, welches vermöge seiner
Aufstellung am schnellsten vie Ausfahrt zu bewirken vermag.
Bei etwa besonders wünschenswerthen Ausnahmen von diesem Grumsatze hat eine
Verständigung vorauszugehen, welchem Boote der Vorrang gebühre. Das nächstfolgende
Boot soll die Maschine erst wirken lassen, nachdem das erstere ungefähr zwei Schiffs-
längen entfernt ist.
Ist vas vorhergehende Boot rückwärts aus dem Hafen gefahren, so soll bei Nebel
das folgende erst dann den Hafen verlassen, nachdem ersteres abgeschwenkt hat, um seinen
regelmäßigen Curs zu verfolgen.
8. 8.
Wenn bei Nebel, Schneegestöber und bei Nacht, sowie bei Sturm ein Boot bis auf