Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

& 10. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 2. Mai 1865. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den neuen Vereins-Zolliarif. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den neuen Vereind-Zolltarif. 
Karl 
von Gottes Gnaden König vLon Württemberg. 
In Uebereinstimmung mit den übrigen Regierungen der zu dem deutschen Zollvereine 
gebörenden Staaten verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, daß mit dem 1. Juli laufenden Jahres statt des bisherigen der angehängte Ver- 
einszolltarif in Kraft treten soll. 
Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 26. April 1865. 
Karl. 
Der provisorische Chef des Finanz-Departements: 
Renner.
	        
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