Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 32. 1917. 213 
2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung. 
Ausgehängt am 
abgenommen am 
Nachfrist 
für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl des Arbeiter-UAngestellten- 
Ausschusses für (Bezeichnung des Betriebs oder der Betriebsabteilung). 
Durch Wahlausschreiben o0vvr... sind die Wahlberechtigten auf- 
gefordert worden, für bie Wahl des Arbeiter- Angestellten--] Ausschusses bis zumn 
................................. Vorschlagslisten bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden 
des Wahlvorstandes) einzureichen. · 
Da eine gültige Vorschlagsliste bis zu dem oben angegebenen Tage nicht ein- 
Frzangen ist, wird die Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten gemäß § 11 Abf. 2 
at 1 der Wahlordnung bis zum Ablauf de verlängert. 
Geht auch bis dahin eine gültige Vorschlagsliste nicht ein, so hat gemäß § 11 
Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der Wahlleiter (Wahlvorstand) die Ausschußmitglieder 
und Ersatzmänner zu berufen. 
  
„ den 
Der Wahlleiter (Der Wahlvorstand). 
  
Vorsitzender.) (Beisitzer.) 
3. Muster zur Vorschlagsliste (6 8 der Wahlordnung). 
VWVorschlagsliste. 
Als Mitglieder des Arbeiter-[Angestellten-[Ausschusses für (Bezeichnung des Be- 
triebs oder der Betriebsabteilung), 
gegebenenfalls als Ersatzmänner, werden vorgeschlagen: 
  
Wohnort 
8 Familien= und Vor-(Ruf-)Name Beruf (bei g Orten 
r. Straße und Hausnummer) 
  
  
  
  
(Unterschriften: 
— 
Listenvertreter.
	        
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