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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten.
1) Abkochung.
Für eine nach Vorschrift der Pharmakopöe auszuführende Abkochung bis einschließlich
12 Unzen Colatur
a) für eine viertelstündien. 8i kr.
b) „ „ halbstündiien 9 kr.
c) „ „dreiviertelstündieee 10 kr.
2) Aufguß.
Für einen warmen Aufsguß einschließlich der Digestion bis zu einstündiger
Dauer
bis einschließlich 18 Unzen Colattr. 6 kr.
3) Filtration.
Für das Filtriren einer Flüssigkeit
bis zu 12 Unzen einschließlich. 3 kr.
für jedes weitere Pffund # kr.
4) Mengung und Mischung.
Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formation derselben
mit Einschluß der Bestrenung mit Sem. ITcopod. oder einem Pulver
von ähnlichem Werth und mit Einschluß der Ausfertigung und Signirung wird
berechnet
bis zu 30 Pillen 6 kr.
über 30 Pillen bis zu 120 Pillen für je weitere
30 Pillen 2 krr.
über 120 Pillen für je weitere 30 Pillen kr.
Tare der Gefässe.
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur
bis zu 8 Unen 33 kr.
über 8 „ „ 12 „ . .. . . . . BStr
„ 12 „ „ 24 „ . . . . . . Olr.