Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donmnerstag den 1. August 1867. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Keinc. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ausbezahlung der Einstandskauttonskapita- 
lien, Handgeldsguthaben und der daraus erwachsenen Zinse an Einsteher des beurlaubten Standes. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Der Departements des Kriegswesens und der Finanzen. 
Der Ministerien des Kriegswesens und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Ausbezahlung der Einstandskaunonokapitalien, Handgeldsguthaben und der dar- 
aus erwachsenen Zinse an Einsteher des beurlaubten Standes. 
Da es für zweckmäßig erkannt worden ist, die bisherige Einrichtung, wornach die 
Oberamtspflegen den nicht präsenten Einstehern in der Linie und in der Landwehr 
nach abgelaufener Dienstzeit, beziehungsweise den Erben derselben, im Namen der Staats- 
schuldenzahlungskasse die Einstandskautionskapitalien auszuzahlen hatten, in der Weise 
zu ändern, daß künftig und zwar vom 1. September d. J. an die Kameralämter die 
gekündigten Einstandskautionskapitalien und die daraus erwachsenen Zinse an die For- 
derungsberechtigten zu bezahlen haben, so wird dieß zur Kenntniß der betreffenden Be- 
hörden und der dabei betheiligten Militäreinsteher gebracht und werden zugleich wegen der 
Behandlung der Auszahlung der Einstandskautionskapitalien, der Handgeldsguthaben und 
der daraus erwachsenen Zinse an Einsteher des beurlaubten Standes folgende nähere 
Bestimmungen getroffen: 
  
 
	        
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