Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

181 
Nis. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. Juli 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, 
Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 6 Monate des Etats-Jahrs 1871—72. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Steuer-Collegiums. 
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die 
ersten 6 Monate des Etatsjahres 1871—72. 
Nach dem Gesetz vom 5. Juli 1871 (Reg. Blatt S. 171) ist die für die Etats- 
Jahre 1868—69 und 1869—70 verabschiedete und sofort in provisorischer Weise auch bis 
zum 30. Juni 1871 verwilligte Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer mit 
3,000,000 fl. 
und einschließlich des 3dhlage — satt der bisherigen 10⅝% — im Be- 
trag von 30% mit . .. ....900,000fl. 
Zusammen also mit—'«3,900,000fl.
	        
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