Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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(die Personenzahl, welche dieser Kahn aufzunehmen fähig ist, muß in dem Zeug- 
nisse bemerkt sein), und 
2) schiffskundige Personen von gutem Leumunde sind. 
Ein solches Zeugniß muß alljährlich auf's Neue beigebracht werden. 
§. 13. 
Alle Schiffe, sowohl Dampf= als Segelschiffe, welche beim Dunkel oder während 
eines Nebels fahren, sollen von Sonnen-Untergang bis Sonnen-Aufgang mit zwei hell- 
brennenden Laternen übereinander versehen sein, die seitwärts am Maste oder in dessen 
Ermanglung am Vordertheile des Schiffes in entsprechender Höhe angebracht und bei. 
der Thalfahrt von rothem, bei der Bergfahrt aber von weißem Glase sind. Ueberdies 
soll der Führer eines bei Nebel fahrenden Dampfschiffes bei Tag sowohl als zur Nacht- 
zeit von fünf zu fünf Minuten ein Zeichen durch sieben Schläge auf die Schiffsglocke 
geben lassen. 
8. 14. 
Jedes Schiff, welches bei Nacht oder bei Nebel auf dem Flusse an irgend einer 
Stelle vom Ufer entfernt, oder dort, wo gewöhnlich keine Schiffe zu halten pflegen, oder 
in der Nähe von Brücken, wo die Dampfschiffe anfahren, vor Anker liegt, muß mit einer 
hellbrennenden Laterne am Maste, oder in Ermanglung eines solchen an einer sichtbaren 
Stelle des Verdecks versehen sein. 
8. 15. 
Jedes Dampfschiff, welches bei Nebel an irgend einer Stelle auf dem Flusse vor 
Anker liegt, soll von fünf zu fünf Minuten Zeichen durch sieben Schläge auf die Glocke 
geben. 
8. 16. 
Keinem Schiffe oder Floße ist gestattet, im Schiffswege so zu halten, daß die Vor- 
überfahrenden dadurch gehindert werden könnten. Ausgenommen sind Schiffe, welche im 
Begriffe sind, Ladungen einzunehmen oder zu löschen. Diese müssen aber, je nachdem 
es die Umstände erfordern, entweder den Mast zeitig niederlegen oder vom Ufer weit genug 
abstehen, oder solche Anstalten treffen, daß die Zugseile des Bergschiffs ohne Schwierig- 
keiten fortgezogen werden können. 
Während der Reise dürfen keine Waaren über Bord von einem Schiff ins andere 
geladen werden, die Fälle ausgenommen, wo das Wasser zu niedrig, wenn das Schiff
	        
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