Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

  
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tes, ungeschliffenes, unabgeriebenes, 
unbemaltes, ungepreßtes oder nur mit 
abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöp- 
seln, Böden und Rändern. 
  
11. Haare von Pferden und 
HPferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, ge- 
färbt, auch in Lockenform gelegt, ge- 
sponnen. 
Borsten. 
DOeltücher. 
Rohe Beitfedern. 
Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe, auch 
mit anderen Gespinnsten gemischt, so- 
fern mindestens die ganze Kette oder 
der ganze Einschlag aus Pferdehaaren 
besteht. 
. IMenschenhaare, roh oder in der unter 
Nr. 251 bezeichneten weiteren Bear— 
beitung. 
Perrückenmacher- und andere Arbeiten aus 
Haaren und Haarimitationen. 
Schreibfedern (Federspulen), rohe; nicht 
weiter zugerichtete Schmuckfedern. 
Schreibfedern, gezogen; Bettfedern ge- 
reinigt und zugerichtet. 
Zuugerichtete Schmuckfedern. 
  
  
Menschen, sowie Waaren darau 
251.. 
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11 g 
  
  
  
  
s aarenverzeichni Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa 
S 26 für * chniß auf die Spalten 1 und 2 Z sab 
S Abtheilungen für die lin Prozenten des 
S Ansfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.) 
1. 2. 3. 4. 5 
247.|Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmez, e Anmerf.47. 23 Fss. u. Kst. 
Glastropfen, auch gefärbt. 13 
248.] Farbiges Glas (mit Ausnahme des unter 10 f 248. 
Nr. 238, 239, 243, 245 und 247 
enthaltenen); bemaltes, vergoldetes oder 
versilbertes Glas. * 
249. Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne 10 f 249. 
Fassung; Glaswaaren und Emailwaaren 
in Verbindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 s Zolltarif. 
des Zolltarifs fallen. 
250.|Milchglas und Alabasterglas, ungemuster!0 f Anmerk. 250 
  
l 
s;FedcrnundBorsten. 
S. Zolltarif. 
20 Kst. 11 Kb. 
9Bl. 
S. Zolltarif.
	        
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