11.
12.
13.
§. 23.
207
Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung folgender Papiere
a) des Ersatz-Reserve-Passes,
b) eines polizeilich beglaubigten Attestes über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit
des Ersatz-Refervisten bezw. seines Vaters oder Vormunds zur Tragung der
Rosten für die Bekleidung, Ausrüstung und Verpflegung während der ersten
ebung,
I) eines durch die Polizei-Obrigkeit ausgestellten Unbescholtenheits-Zeugnisses,
spätestens 14 Tage nach der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve dem Landwehr-Bezirks-
Kommando einzusenden.
Auch ist die wissenschaftliche Befähigung entweder durch Vorlage eines Berech-
tigungsscheins zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweisen, oder durch Vorlage ei-
nes den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst
führenden Schulzeugnisses,
Die Prüfung der vorgelegten Papiere erfolgt durch den Landwehr-Bezirks-Komman-
deur nach Maßgabe der im §. 90 der E. O. niedergelegten Grundsätze, und ertheilt
derselbe, sofern er kein Bedenken hat, unter Eintragung auf den Ersatz-Reserve-Schein
die nur für das Kalenderjahr der Ueberweisung zulässige Berechtigung. Auf Be-
schwerden gegen den ablehnenden Bescheid des Landwehr-Bezirks-Kommandeurs ent-
scheidet die Ober-Ersatz-Kommission. E. O. 8. 2. 4.
Der Tag der Wiederaushändigung des Ersatz-Reserve-Passes ist auf demselben zu
vermerken. ·
Uebungspflichtige ErsetzReseristen unterstehen in Bezug auf Auswanderungs-Erlaub-
niß, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls
sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten
und Wehrleute geltenden Vorschriften (§. 7. u und 1.).
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 8.
Die Einberufung für die erste Uebung ist mit Aushändigung des Ersatz-Reserve-
Passes als erfolgt anzusehen, in anderen Fällen gilt dieselbe als erfolgt, nachdem
die Gestellungs-Ordre ausgehändigt, oder eine öffentliche Aufforderung zur Gestellung
ergangen ist.
#s und ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die Zurückstellung des zum Waffendienst nicht heranzuziehenden Eisenbahn-Personals
ist im Oktober j. J. unter Uebersendung einer „Namen, Militär-Charge, Waffengat-
tung, Jahresklasse und Aufenthaltsort“ angebenden Gesammt-Liste und einer Beschei-
nigung über die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C,
durch die Bahnverwaltungen bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos zu beantragen.
Die verfügte Zurückstellung wird auf dieser Bescheinigung vermerkt und hat bis zum
1. Dezember des nächsten Jahres Gültigkeit.
Die Bescheinigung geht demnächst an die Bahnverwaltung zurück.
Scheme