Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

Sachregister  1884—1913.  579

Minister  des  Innern  (Forts.)

Feststellung  der  Tarife  zur  Erhebung  von  Baupolizeigebühren
  in  gewissen  Gemeinden  und  Landesteilen
  durch  den  Minister  des  Innern  und  den
Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  sowie  den  Finanzminister
  (A.  E.  v.  30.  Dez.  95)  96.  8.

Zuständigkeit  in  Angelegenheiten  der  gemeinnützigen
  Quellen  (G.  v.  14.  Mai  08  §§  2,  6,  9)
08.  105.

Zuständigkeit  zu  Anordnungen  zur  Bekämpfung
übertragbarer  Krankheiten  (G.  v.  28.  Aug.  05
g8  3,  38)  05.  374.

Der  Minister  stellt  die  Kreisärzte  an  (G.  v.
16.  Sept.  99  §  2)  9W9.  172.  —  kann  die  Obliegenheiten
  des  Kreisarztes  Stadtärzten  übertragen  (das.
l3)  99.  173.  —  bestellt  die  Assistenten  der  Kreisärzte
  (das.  8  5)  99.  173.  —  kann  die  bisherigen
Sanitätskommissionen  in  größeren  Städten  bestehen
  lassen  (das.  &  10)  99.  174.

Der  Minister  der  Medizinal-Angelegenheiten
kann  Anderungen  des  Tarifs  für  die  Gebühren  der
Kreisärzte  usw.  vornehmen  (G.  v.  14.  Juli  09
§#  8,  13)  09.  627.

Befugnisse  des  Ministers  in  Angelegenheiten

der  Arztekammern  (V.  v.  25.  Mai  87  5§  3,  5)  87.

169.  —  desgl.  des  Arztekammer-Ausschusses  (V.  v.
6.  Jan.  96  8§  2  bis  4,  7)  96.  1.

Der  Leiter  der  Medizinalabteilung  oder  in
dessen  Behinderung  ein  rechtskundiges  Mitglied
dieser  Abteilung  ist  Vorsitzender  des  ärztlichen
Ehrengerichtshofs  (G.  v.  25.  Nov.  99  §  43)  99.  575.

Befugnisse  in  Angelegenheiten  der  Apothekerkammern
  und  des  Apothekerkammer-Ausschusses
(V.  v.  2.  Febr.  01  S§  4,  13,  15,  18)  01.  50.

Befugnisse  in  Angelegenheiten  der  Zahnärztekammer
  (V.  v.  16.  Dez.  12  §§  4  bis  6,  8,  14)
12.  234.

Befreiung  von  der  Beibringung  der  Zeugnisse
in  betreff  der  Staatsangehörigkeit  für  die  Eheschließung
  von  Ausländern  durch  den  Minister
des  Anemn  (Ausf.  G.  z.  B.  G.  B.  Art.  43  F  4)

.  203.

Befreiung  von  dem  vor  der  Eheschließung  erforderlichen
  Aufgebote  durch  den  Minister  des
Innern  (V.  v.  16.  Nov.  99  Art.  12)  99.  564.  —
Der  Minister  erteilt  Befreiung  von  dem  vor  der
bheschließung  erforderlichen  Aufgebote  nur  noch,
wenn  Verlobte  Ausländer  sind  (V.  v.  12.  Juli  10)
10.  111.  —  Der  Minister  kann  die  Befreiung  vom
Aufgebote  bei  Reichsinländern  im  Falle  dringenden.
Bedürfnisses  dem  Standesbeamten  übertragen  (V.
v.  16.  Dez.  12)  12.  229.

Minister  des  Innern  (Forts.)

Ermächtigung  zur  Verpflichtung  der  Gemeindebehörden
  zur  Anzeige  von  Todesfällen  behufs
Sicherung  des  Nachlasses  (G.  v.  21.  Sept.  99
Art.  19)  99.  253.

Feststellung  des  Verfahrens  und  der  Gebühren
für  die  Mitwirkung  der  Ortsgerichte  in  Teilen  der
Oberlandesgerichtsbezirke  Frankfurt  und  Cassel  bei
Abmarkungen  (V.  v.  20.  Dez.  99  §  12)  99.  643.

s.  auch  Staatsminister.

Minister  für  Handel  und  Gewerbe,  Ressortveränderung

  in  bezug  auf  die  gewerblichen  und  kunstgewerblichen
  Fachschulen  usw.  (A.  E.  v.  3.  Sept.  84)  85.
95.  —  Uberweisung  des  ländlichen  Fortbildungsschulwesens
  von  dem  Ressort  dieses  Ministers  auf
das  des  Ministers  für  Landwirtschaft,  Domänen
und  Forsten  (A.  E.  v.  24.  Jan.  95)  95.  77.

Abtrennung  der  Verwaltung  des  Staats-Berg-,
  Hütten=  und  Salinenwesens  vom  Ministerium
  der  öffentlichen  Arbeiten  und  Ubertragung
dieser  Verwaltung  auf  das  Ministerium  für  Handel
(A.  E.  v.  17.  Febr.  90)  90.  35.  —  Abänderung  der
gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Zuständigkeit
des  Ministers  für  den  Bereich  der  Berg-,  Hüttenund
  Salinenverwaltung  (G.  v.  26.  März  90)

.  37.

Kautionen  von  Beamten  aus  dem  Bereiche  des
Ministeriums  für  Handel  und  Gewerbe  (V.  v.
18.  März  96)  96.  77.

Der  Minister  kann  den  VBeitern  selbständiger
Abteilungen  sowie  der  Versuchsanstalt  der  Porzellanmanufaktur
  den  Charakter  „Professort
verleihen  (A.  E.  v.  17.  Jan.  06  VII)  06.  174.

Die  Ernennung  der  Professoren  an  den  Baugewerk-,
  Maschinenbau=  und  sonstigen  Fachschulen
steht  dem  Minister  zu  (A.  E.  v.  27.  Jaon.  98  VII
Nr.  4)  98.  8.  —  desgl.  an  den  staatlich  unterstützten
kunstgewerblichen  Fachschulen  und  höheren  Fachschulen
  für  Textilindustrie  (A.  E.  v.  27.  Jan.  06  V)

.  174.

Befugnisse  in  Angelegenheiten  des  Landesgewerbeamts
  und  des  ständigen  Beirats  für
das  gewerbliche  Unterrichtswesen  und  die  Gewerbeförderung
  (V.  v.  20.  März  05  5§  2  bis  6)
05.  173.

Ermächtigung  zum  Erlasse  von  Vorschriften
über  die  dienstliche  Stellung,  Geschäftsführung  und
Gebühren  der  beeidigten  Auktionatoren  in  Ostfriesland
  und  Harlingerland  sowie  im  Regierungsbezirk
Osnabrück  (G.  v.  21.  Sept.  99  Art.  126)  99.  275.

Der  Minister  kann  von  den  amtlichen  Prüfungen
  überwachungsbedürftiger  Anlagen  befreien
(G.  v.  8.  Juli  05  §  3)  05.  317.

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