Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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8. 64. 
Verfahren im Fall einer Festnahme. 
Den Bahnpolizei-Beamten ist gestattet, die festgenommenen Personen durch Mannschaften aus 
dem auf der Eisenbahn befindlichen Arbeitspersonale in Bewachung nehmen und an den Bestimmungsort 
abliefern zu lassen. In diesem Falle hat der Bahnpolizei--Beamte eine mit seinem Namen und mit seiner 
Dienstaualität bezeichnete Festnehmungskarte mitzugeben, welche vorläufig die Stelle der aufzunehmenden 
Verhandlung vertritt, die in der Regel an demselben Tage, an dem die Uebertretung konstatirt wurde, 
spätestens aber am Vormittage des folgenden Tages an die Polizeibehörde oder den Staats= oder Polizei- 
anwalt eingesendet werden muß. 6% 
Aushang der Vorschriften für den Personenverkehr. Beschwerdebuch. 
Ein Abdruck der §§. 53 bis 65 dieses Reglements und der §§. 13, 14, 22 Absatz 2 und 5 und 
§. 23 des Betriebs-Reglements ist in jedem Warteraum auszuhängen und ferner auf jeder Station ein 
dem Publikum zugängliches Beschwerdebuch im Stationsbüreau auszulegen. 
V. Bahnpolizei-Beamte. 
5. 66. 
Bezeichnung der Bahnpolizei-Beamten. 
(1) Zur Ausübung der Bahnpolizei sind zunächst folgende Eisenbahnbeamte berufen: 
. Betriebsdirektoren und Ober-Ingenieure, 
u Ober-Betriebs-Inspektoren, 
Betriebs-Inspektoren und Betriebs-Bau-Inspektoren (Transport-Ober-Inspektoren, Trans- 
port-Inspektoren und deren Assistenten), 
Eisenbahn-Baumeister, Abtheilungs-Baumeister und Ingenieure, 
Bahnkontrolöre und Betriebskontrolöre, 
ferner: 
Stationsvorsteher (Stationsmeister, Bahnhofs-Inspektoren, Bahnhofs-Verwalter), 
Stationsaufseher (VBahnhofs-Aufseher) und Stations-Assistenten (Bahnhofs-Inspektions= 
Assistenten), 
Bahnmeister und Hülfsbahnmeister, 
Weichensteller (Weichenwärter, Stationswärter und Hülfsweichenwärter), 
Ober-Bahnwärter, Bahnwärter (Brücken-, Schlag-, Signal-, Streckenwärter) und Hülfs- 
bahnwärter (Beiwärter), 
11. Ober-Zugmeister und Zugmeister (Zugführer, zugführende Schaffner, Ober-Schaffner), 
12. Packmeister (Güterschaffner, Gepäckschaffner), 
13. Schaffner (Personenschaffner, Kondukteure), 
14. Rangirmeister (Ober-Koppler, Schirrmeister), 
15. Wagenwärter und Bremser (Schmierer, Zugsöler), 
16. Thürhüter (Portiers, Perrondiener), 
17. Nachtwächter. 
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