Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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2) Bei den Oberbeamten der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen sind 
einzuschalten: der Vorstand der Druckerei und Drucksachenverwaltung der Ver- 
kehrsanstalten, der Telegrapheninspektor und der Baubeamte. 
Der bezügliche Absatz erhält demgemäß folgende Fassung: 
„Oberbeamte der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen: 
Oberpostkassier, 
Vorstände des Rechnungsbureaus und des Kontrolebureaus für Postanweisungen, 
sowie der Druckerei und Drucksachenverwaltung der Verkehrsanstalten, 
Telegrapheninspektor, 
Baubeamter.)“ 
Zu streichen sind dagegen (in der alphabetischen Reihenfolge): 
„Druckmaterialienverwalter der Verkehrsanstalten“ und „Telegrapheninspektor.“ 
3) Hinter „Postinspektoren“ ist in Klammern einzuschalten: „(einschließlich des Brief- 
postinspektors bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart und des Eisenbahnpost= 
inspektors)“; dagegen ist zu streichen (in der alphabetischen Reihenfolge): „Eisen- 
bahnpostinspektor.“ 
VIII. Rangstufe. 
4) Einzuschalten sind: 
„Abtheilungsingenieure (technische Expeditoren);“ 
dagegen sind zu streichen: 
„Sektionsingenieure (und Telegrapheningenieure).“ 
5) Bei „Expeditoren“ sind zu streichen: „(Buchhalter der Eisenbahnhaupttasse und 
der Oberpostkasse, Kontroleure);“ 
dagegen sind unter besonderer Linie vorzutragen: 
„Buchhalter (Kontroleure) der Eisenbahnhauptkasse und der Oberpostkasse.“" 
6) Zu streichen ist: „Güterbahnhofverwalter in Stuttgart." 
*) Anmerkung. Dem dermaligen Baubeamten, Postbanmeister Ockert, bleibt der Rang vorerst auf der 
VIII. Stufe der Nangordumg angewiesen.
	        
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