Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

71 
in Berlin, in einem von ihm errichteten Familienstatut verfügt, daß sein allodialer Antheil 
an dem Rittergut Nußdorf, bestehend in Liegenschaft auf Markung Nußdorf und Rieth, 
an welchem er sich und seinen Rechtsnachfolgern jedoch für die Dauer des obenerwähnten 
Rechts der Freiin Mathilde von Reischach das ausschließliche Nutznießungs- und Ver- 
waltungsrecht vorbehalten hat, mit dem oben im ersten Absatz aufgeführten Besitz des 
verstorbenen Freiherrn Richard von Reischach zu einem unveräußerlichen Familienfidei- 
kommiß vereinigt und mit jenem nach denselben Grundsätzen vererbt werden solle. 
Allen diesen Verfügungen ist im Einvernehmen mit der K. Regierung für den Neckar- 
kreis zu Ludwigsburg unter dem Vorbehalte der Rechte Dritter die gerichtliche Bestätigung 
ertheilt worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Heilbronn, den 17. März 1896. 
Civilkammer des K. Landgerichts: 
Hauff. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.