Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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14. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 13. März 1900. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des K Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung 
ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in der Türk Vom 28. Februar 1900 Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Besetzung der * und Unter- 
beamtenstellen bei den Kommunalbehörden rc. mit Militäranwärtern. Vom 5. März 1 
  
gekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Auestellung ärztlicher Jeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
der Türkei. Vom 28. Februar 1900. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom I17. Februar d. Is. (Central-Blatt für das Deutsche Reich 
von 1900 Nr. 8 S. 35) zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 28. Februar 1900. 
Pischek. Schott von Schottenstein. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem in Constantinopel ansässigen 
Arzte Ip#r. Carl Ernst Camill von Düring auf Grund des §. 42 Ziff. 2 der Wehrordnung für 
die Dauer der Abwesenheit S. M. S. „Loreley“ von Constantinopel die Ermächtigung ertheilt
	        
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