Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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X 16. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 19. März 1900. 
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die 
Erweiterung des Bahnhofs Aalen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteinnung. Vom 
28. Februar 1900. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 
28. Januar 1899 über Aenderungen des Landtagswahlgesetzes. Vom 25. Februar 1900. 
  
Konigliche Verordnung, 
betreffeud die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung 
des Bahnhofs Aalen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Vom 28. Februar 1900. 
Wilhelm II., von Gottes Guaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs- 
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446), 
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums wie folgt: 
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der nach Art. 5 Ziff. 9 
des Gesetzes vom 27. Mai 1899 (Reg. Blatt S. 329) auszuführenden Erweiterung des 
Bahnhofs Aalen diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der 
Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem genehmigten allgemeinen Plau für das 
gedachte Unternehmen erforderlich sind. 
Nach diesem Plan handelt es sich in der Hauptsache darum, die Ein= und Aus- 
fahrtsgleise zu vermehren und zu verlängern, sowie dieselben zur Gewinnung von 
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