Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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a. daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten 
der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; 
b. daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß 
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes 
verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser 
gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
den 19. 
Vorstehende Unterschrift de 
und zugleich, daß der Bewerber d Aussteller der obigen Erklärung nach en 
Vermögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. 
den 19 
L. S. 
Anmerkung. 1) Je nachdem die Erklärung unter a oder unter b abgegeben wird, ist der 
Tert unter b oder unter a zu durchstreichen. 
2) Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so hat 
dieser eine besondere Erklärung hierüber in folgender Form auszustellen: 
Gegenüber den . . geboren am 
zu .., der sich zu seinem Diensteintritt als Einjchrig- Freiwiliger 
melden wil, verpsücche ich mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß 
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen 
Dienstes. Soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich 
mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. 
den 19 
Vorstehende Unterschrift 2c. 2c. 
3) Die Erklärung unter b sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder 
notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts 
an den Bewerber verpflichtet ist.
	        
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