Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

369 
27. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag den 7. Juni 1900. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Mbtheilung, für, die cVerlehrsanstalten, betreffend 
die Ausgabe einer neuen Württembergischen Postordnung. Vom 21. 
  
Versügung des Ministeriums der auswärtigen Angrlegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Ausgabe einer neurn Württembergischen postordnung. Vom 21. Mai 1900. 
Vom 1. Juli d. Is. ab tritt an die Stelle der unter dem 27. Juni 1892 (Neg.= 
Blatt S. 197 ff.) erlassenen Postordnung für das Königreich Württemberg und der 
hiezu seither veröffentlichten Aenderungen und Ergänzungen die nachstehende 
Postordnung 
für das Königreich Württemberg 
(Württembergische Postordnung), 
welche die Bestimmungen für den Postverkehr im Innern Württembergs enthält. 
Abschnitt I. 
Postsendungen. 
S. 1. 
Allgemeines. 
1 Zur Beförderung als Postsendungen sind unter den nachfolgenden Bestimmungen 
zulässig:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.